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2015-04-25

Einführung in das Ungeheuerliche – Geheimdienstliche Manipulationen in Terrorfällen

Quelle: amazon
Eine Lese- und Verbreitungsempfehlung
Es ist manchmal frustrierend, Bekannten und Freunden verständlich zu machen, in welchem Ausmaß im NSU-Komplex von Ermittlungsbehörden offensichtlich Beweise unterschlagen, gefälscht oder ganz erfunden worden sind. Es handelt sich dabei eben um schwerverdauliche Kost für jeden, der daran glauben will, dass solche Dinge von den Beteiligten mit einem Minimum an Ehrlichkeit und Gesetzestreue gehandhabt werden. Eine Person, die daran Zweifel sät, muss damit rechnen, dass man sie schräg anschaut. Es ist eben weniger belastend, einen Einzelnen zu belächeln, der seine neugierige Nase in diesen unglaublichen Fall gesteckt hat, als sich einem ungeheuerlichen Verdacht gegen Amtsträger und Institutionen der Republik zu stellen..-

Das Buch

In dieser Situation ist es ein Glücksfall, dass die notwendige Trauerarbeit bereits vor einigen Jahren in einem großartigen Werk zu einem Kriminalfall geleistet worden ist, der jetzt 38 Jahre zurückliegt. Die Täter waren damals linksextreme Terroristen, ihr Opfer der Generalbundesanwalt, der Autor sein Sohn, der sich ziemlich genau 30 Jahre nach dem dreifachen Mord aufgemacht hat, Details des Tathergangs und der Täterschaft zu klären: Eine öffentliche Diskussion um die Begnadigung Christian Klars nach 24 Jahren Haft hatte die Frage wieder aufgeworfen, welcher der Terroristen denn nun genau in Karlsruhe seinen Vater und die beiden Begleiter erschossen hat. Dieses kleine Detail war erstaunlicherweise in zwei Prozessen offen geblieben. Seine Klärung führt den Sohn und mit ihm die Leser seines Buches unversehens immer tiefer in die finsteren Gänge und Abgründe einer Riesending-Höhle, die sich unter dem scheinbar so soliden Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auftut.
Selbst lesen!

Jedem, der sich für Politik und Zeitgeschichte interessiert, sei empfohlen, das Buch zu lesen. Es bietet Einsichten, die so kaum irgendwo im Angebot sind. Aber auch Krimifans haben mir schon bestätigt, dass sie das Buch stärker gepackt und erschüttert hat als so mancher Roman. Es ist spannend und liest sich flüssig. Die akribische Suche nach Hinweisen und die Überlegungen zu ihrem Verständnis sind sehr überzeugend, und ihre Einbettung in den Lebenslauf des Autors machen den Inhalt zusätzlich interessant und authentisch. Das Buch kostet nur 12,95 Euro und ist in jedem Fall eine hervorragende Investition in das eigene Verständnis der Welt.

Der Wert des Buches für den NSU-Komplex

Das Werk von Michael Buback hat inzwischen durch den NSU-Komplex eine ganz neue Brisanz und Aktualität gewonnen, denn die Ermittlungs- und Anklagebehörden sind dabei erneut auffällig geworden. Die Behauptung, dass sich bei diesen Auffälligkeiten um „Pleiten, Pech und Pannen“ handeln soll, war schon immer schwer zu glauben und wird vollends unglaubwürdig durch die erstaunlichen Parallelen in beiden Fällen, um die es in diesem Text gehen soll. Für den NSU-interessierten Leser ist das Buch eine großartige Einführung in die Ungeheuerlichkeiten angeblich rechtsstaatlicher Verfahren und Beweismittel. Und für den NSU-Rechercheur ist es nichts weniger als ein Lehrbuch zur richtigen Methodik, Haltung und Disziplin.

Zahllose gut dokumentierte Fakten erhalten Sinn durch eine valide Theorie
Michael Buback verwendet sehr viel Mühe darauf, über das Sammeln und Bewerten der Beweise chronologisch, ausführlich und exakt zu berichten, damit der Leser die Überlegungen selbst nachvollziehen kann. Er hat als Naturwissenschaftler gelernt, seine Veröffentlichungen so zu schreiben, dass ein ähnlich gebildeter Kollege in den Stand versetzt wird, seine Forschung jederzeit zu überprüfen und wichtige Experimente gegebenenfalls zu wiederholen. Dieses Vorgehen unterscheidet ihn vom professionellen Journalisten, der gelernt hat, Knalleffekte zu erzeugen und Längen zu vermeiden, die den Leser ermüden oder langweilen könnten.

Eine zweite Stärke des Autors besteht darin, dass er mit Fakten und Theorien richtig umgehen kann. Eine Theorie, die alle bekannten Fakten gut erklären kann, ist für ihn keine Verschwörungstheorie, sondern zunächst einmal eine valide Theorie. Diese bleibt valide auch dann, wenn in ihr eine Verschwörung vorkommt. Theorie ist für den Naturwissenschaftler nicht das Gegenteil von, sondern Voraussetzung für ein ernsthaftes Verständnis von Realität. Als ausgebildeten Physiker hat es mich über weite Passagen begeistert, mit welcher Brillanz Michael Buback diese Konzepte einsetzt, um einen Kriminalfall zu lösen, der mehr als 30 Jahre zurückliegt.

Er führt mit dieser Methode entlarvend die koordinierten Tricks vor, mit denen Verena Becker vor einer Verurteilung für den Mord an seinem Vater bewahrt wurde.

Aussagen wichtiger Zeugen verschwinden oder werden verfälscht

Michael Buback sammelt bei seinen mehrjährigen Privatermittlungen zahlreiche Zeugen, die auf dem Soziussitz des Tatmotorrads eine zierliche Person, höchstwahrscheinlich eine Frau, gesehen haben wollen. Die drei wichtigsten werden im Buch ausführlich besprochen: Einer hat mit seinem Fahrzeug links neben dem Mercedes des Generalbundesanwalts an der Ampel gestanden, als in diesen hinein geschossen wurde und bevor er dann über die Kreuzung an den Pfosten gerollt ist und dort zum Stehen kam (vgl. das Foto auf dem abgebildeten Buchdeckel) Ein zweiter hatte mit seiner Familie am Vortag das Motorrad offensichtlich in derselben Besetzung in der Nähe des Tatorts gesehen und mit der Autotür beinahe zu Fall gebracht. Eine dritte Zeugin hatte das ganze Attentat von ihrem Büro aus beobachtet, das an der (auf dem Cover-Foto von links) in die Kreuzung einmündenden Straße lag. Sie hatte einem aus ihrer Sicht erstaunlich desinteressierten BKA-Ermittler am selben Tag eine schriftliche Beschreibung ihrer Beobachtungen überreicht und auch mündlich ausgesagt. Bei Michael Buback hat sie sich nach einem Lesetermin in einer Karlsruher Buchhandlung gemeldet und ihm insbesondere erklären können, warum der tote Fahrer des Mercedes so auf der Mitte der Kreuzung lag, wie es das Foto zeigt. Dieses Detail war in den Anklagen und Urteilen ungeklärt geblieben.

Wie wenig die Aussagen von unabhängigen Augenzeugen in einem Terror-Verfahren willkommen sein können, zeigen im NSU-Prozess u.a. die aus dem Prozess herausgehaltenen Augenzeugen von Stregda, die dem offiziell behaupteten Ablauf im Wohnmobil widersprachen. Genauso ist es auch der dritten Augenzeugin ergangen: ihre schriftliche Aussage ist verschollen, von ihrer mündlichen Aussage gibt es kein von ihr unterschriebenes Protokoll, sondern eines, das von einem Polizisten unterschrieben worden ist und wenig mit dem gemeinsam hat, was sie ausgesagt hat. Sie selbst wurde nicht als Zeugin zum Prozess geladen. Stattdessen hat dort ihr Chef ausgesagt, ein Jurist, der nach ihren eigenen Angaben das Attentat gar nicht selbst gesehen hat, weil er erst danach in ihr Zimmer gekommen sei und gefragt habe, was denn da los sei.

Die Aussage des zweiten Zeugen fand sich grob entschärft in den Akten, und dieses Protokoll war ebenfalls nicht von ihm selbst unterschrieben, sondern wiederum nur von einem Polizisten. Nachdem die Hauptverdächtige Verena Becker einige Wochen nach dem Attentat in Singen nach einer Schießerei zusammen mit Günter Sonnenberg mit der Tatwaffe im Gepäck verhaftet worden war, hat sich auch dieses Protokoll noch als zu heikel herausgestellt, so dass es zwei Tage nach diesem (wohl nicht nur für sie selbst) unerwarteten Ereignis um das Protokoll einer „Nachbefragung“ ergänzt worden ist, an die sich der Zeuge nicht erinnern kann. Auch das ist aus dem NSU-Komplex bekannt, dass bereits manipulierte Akten nachgebessert oder Beweise „nachgeliefert“ werden müssen, weil Widersprüche oder Lücken erst später entstehen oder auffallen. So war es neben vielen anderen Beispielen mit den berühmten „Bekenner“-DVDs, die im unversehrten Rucksack aus dem ausgebrannten Wohnmobil in Stregda nicht am 4., 5. oder 6. November 2011, sondern erst Wochen nach der erstmaligen Durchsuchung „nachgefunden“ wurden.

Dem ersten Zeugen, der die schmächtige weibliche Person auf dem Motorrad gesehen haben will, wurde diese Idee schließlich so weit ausgeredet, dass er vor Gericht aussagen durfte. Zeugen, die in einem solchen Verfahren aussagen dürfen, sind handverlesen und präpariert.

BKA-Abteilungen bestellen und erhalten merkwürdige Gutachten

Sehr schöne Funde gibt es im Buch auch zu den „harten“ Sachbeweisen. Damals waren das noch keine DNA-, sondern zum Beispiel nur Haar-Vergleiche: Haare aus den sichergestellten Motorradhelmen, Haare an Kleidungsstücken aus dem von Verena Becker in die Schweiz vorausgeschickten Koffer und aus ihrer in Singen sichergestellten Haarbürste. Dazu gibt es schöne Gutachten, die die Abteilung „TE“ des BKA in Bonn-Bad Godesberg bestellt hat. Buback führt aus, wie solche Vergleiche hingebogen wurden, damit sie kein brauchbares Ergebnis liefern, beispielsweise Vergleiche „über 2 Ecken“ oder unter Vernachlässigung der Tatsache, dass Verena Becker ihre Haare zur Tatzeit nach Zeugenaussagen gebleicht hatte und danach wieder färbte: Gutachten mit seriös klingenden Worten, aber letztlich ohne ernsthaften Wert, bestellt und geliefert zur Irreführung des Gerichts und der Prozessbeobachter.

Bei den erneuten Ermittlungen im Jahr 2008 wird dieses Spiel wieder aufgenommen, indem Haare aus genau dem einen Helm mit der DNA Verena Beckers verglichen werden, der nie im Verdacht gestanden hatte, ihrer gewesen zu sein. Der zweite wurde gar nicht untersucht. Die kriminalwissenschaftlichen Analysemethoden haben sich in 30 Jahren extrem verfeinert, aber wenn Ermittlungsbehörden die Wahrheit verbergen wollen, zielt die Feinheit der Analytik an der Grobheit ihrer Fälschungsmethoden vorbei. Der Betrüger versteht die Analytik im Detail ebenso unvollständig wie der gemeine Bürger und lässt zur Sicherheit den falschen Helm untersuchen. Dass der richtige Helm nicht untersucht wurde, wäre einigen Beobachtern bei einer Haaranalyse vielleicht noch aufgefallen, vor dem DNA-Orakel aber verstummen alle Kritiker, weil es sich dabei ja um eine ganz mächtige und wissenschaftliche Analytik handelt.

Die Anklageschrift Knut Folkerts belastet Verena Becker

Als Ersatztäter für die zu schützende Verena Becker präsentierte der BKA-Mann Gerhard Böden am Tag nach dem Attentat im Fernsehen Knut Folkerts, ein Schlüsselmoment bei der nachhaltigen Täuschung der Öffentlichkeit. Beweise blieben Mangelware und der Angeklagte war zudem am Tattag in Amsterdam, aber so überzeugter RAF-Terrorist, dass er sich ohne großen Widerstand für eine RAF-Tat verurteilen ließ, die er selbst nicht begangen hatte. In der Anklageschrift gegen ihn findet Michael Buback Jahrzehnte später Indizien aufgeführt, die für eine Täterschaft Verena Beckers sprechen. Michael Buback äußert im Buch sein Erschrecken über die sehr schlechte Qualität dieser Anklageschrift. Sie war tatsächlich so ungenügend, dass das OLG Stuttgart Knut Folkerts nicht explizit als Schützen auf dem Motorrad verurteilen wollte und ihn stattdessen pauschal (fast möchte man sagen: irgendwie) als Mittäter verurteilte. Offensichtlich hatte die Zeit nicht ausgereicht, die Schrift zu bereinigen, aber das gelingt dann in der Anklageschrift für den späteren Prozess gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, aus der alle Hinweise auf Verena Becker oder Günter Sonnenberg, auch die indirekten, getilgt sind. Wir nehmen für den NSU-Komplex die Erkenntnis mit, dass Zeit auch für Betrüger ein limitierender Faktor ist, so dass in älteren Dokumenten die Chance größer ist, verräterische Spuren der Wahrheit zu finden.

Juristische Winkelzüge ermöglichen eine Verfahrenseinstellung

Absolut lesenswert ist die Behandlung der juristischen Winkelzüge, die es erlaubt haben, Verena Becker eine Anklage und Verurteilung wegen des Mordes an Siegfried Buback zu ersparen. Dabei hatte sich mit ihrer Schießerei und Verhaftung in Singen ein kleiner Unfall ereignet, bei dem sie und ihr Begleiter Sonnenberg noch die Tatwaffe und ein am Tatmotorrad fehlendes Werkzeug mit sich führten. Zunächst wird das Verfahren für die (unbestreitbaren und einer breiten Öffentlichkeit bekannten) Singener Vorgänge von dem Verfahren für den Mord in Karlsruhe abgetrennt. Danach wird sie für die Singener Tat zu einer unverhältnismäßig harten Strafe von „zweimal lebenslänglich plus“ verurteilt, obwohl sie dort niemanden getötet hat und eine offensichtliche Gelegenheit ausließ, einen angeschossenen und am Boden liegenden Polizisten zu erschießen. Dieses überharte Urteil erlaubt es dann, das Karlsruher Verfahren gegen sie einzustellen, obwohl der Tatverdacht gegen sie auch vielen Ermittlern und Juristen damals sehr offensichtlich erschien. Nicht einmal zehn Jahre später wird sie begnadigt, wobei die Überhärte des Urteils für ihre Singener Taten und die erwiesene (aber in den Inhalten weiterhin geheim gehaltene) Mitsprache von Verfassungsschutz und BND mit Sicherheit eine Rolle gespielt haben dürften. Im Ergebnis ist die höchstwahrscheinliche direkte Mörderin von mindestens zwei Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft außerordentlich glimpflich davongekommen: ein Justizskandal und ein harter Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

Man muss sich das vorstellen: zum Zeitpunkt des Staatsbegräbnisses, bei dem die Opfer von einem Großaufgebot der Staatsspitze geehrt, der Terrorismus verdammt und den Terroristen die Härte des Gesetzes angedroht wurde, hatten Behördenvertreter eben dieses Staates bereits seit Tagen fieberhaft und erfolgreich daran gearbeitet, eine wirkliche Aufklärung des Attentats zu verhindern und die höchstwahrscheinliche Haupttäterin Becker zu schützen. Die Parallele zum Mordfall Kiesewetter drängt sich da natürlich auf: Hunderte Polizisten wurden zum öffentlichen Trauern von Baden-Württemberg nach Thüringen geschickt, damit der Staat sich selbst vor den Bürgern als Opfer zelebrieren konnte. Die Merkwürdigkeiten hatten zu diesem Zeitpunkt den Ermittlungen in Heilbronn bereits spürbar zugesetzt und die Aufführung des „Phantoms von Heilbronn“ stand noch bevor.

Die Frage nach dem Motiv und den treibenden Kräften

Michael Buback erörtert die Frage, warum die wirkliche Täterin Verena Becker so massiv geschützt worden ist. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sie Informantin der Geheimdienste gewesen sein muss. Viele Indizien legen nahe, dass sie das schon vor dem Attentat auf den Generalbundesanwalt gewesen ist, was die Behörden selbstverständlich ebenso routiniert leugnen, wie sie es im NSU-Komplex bei Beschuldigten und Zeugen unter den Teppich kehren.
Aus den Ermittlungen zu Morden an italienischen Staatsanwälten dringt der Verdacht durch, dass es auch ein „doppeltes Motiv“ zur Ermordung von Siegfried Buback gegeben haben könnte: für die Geheimdienste könnten das seine Ermittlungen in der Spionageaffäre Guillaume gewesen sein. Dieser Hinweis ist einerseits wichtig, weil er zeigt, dass es sehr wohl Hintergründe geben kann, die den enormen Aufwand zur Deckung von Verena Becker vom ersten Tag nach dem Attentat bis in die Gegenwart hinein erklären können. Andererseits beschließt Michael Buback, ihm nicht weiter nachzugehen, weil er ihn für nicht beweisbar hält. Ohne diese kluge Disziplinleistung hätte er nicht so gute Arbeit leisten können bei der Suche nach Beweisen für den Tatbeitrag von Verena Becker und deren Vertuschung durch die Behörden. Auch das ist eine wichtige Lektion für alle, die am NSU-Komplex arbeiten: Die Konzentration auf das Wesentliche und Beweisbare ist wichtig. Auch plausible Theorien über größere Zusammenhänge sind manchmal wichtig, müssen aber deutlich von dem zu Beweisenden unterschieden und abgegrenzt werden.

Als führende Köpfe hinter den Vertuschungen in der Bundesanwaltschaft identifiziert er den Nachfolger seines Vaters als Generalbundesanwalt, Kurt Rebmann, und den BKA-Mann Gerhard Böden, also ein Tandem aus Bundesanwaltschaft und BKA. Böden hatte einen Tag nach dem Attentat die Gerüchte über eine Frau verscheucht, indem er drei Männer mit Fotos im Fernsehen als Täter präsentierte. Das kennen wir auch aus dem NSU-Komplex: BKA-Leute wie Böden oder jüngst eben Ziercke setzen in einem wichtigen Augenblick vor einem möglichst großen Publikum eine substanzlose Lüge in die Welt. Gleichzeitig werden Akten so gefälscht, unterschlagen und erfunden, dass es irgendwie passt. Der Generalbundesanwalt macht dann eine „juristische Wahrheit“ daraus. Rebmann wurden schon vor seinem Aufstieg zum GBA Geheimdienstverbindungen nachgesagt, Böden wurde nach seiner BKA-Zeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. So bekommt der realexistierende Schutz der Verfassung ein (unschönes) Gesicht.

Michael Buback vermutet, dass der Kreis recht klein war, der die Deckung für Verena Becker organisiert hat. Die Verunglimpfung einer Mehrheit von Ermittlern oder Verfahrensbeteiligten wird man in seinen Texten und Aussagen vergeblich suchen. Auch diese Haltung sollten sich NSU-Kritiker als Vorbild nehmen: es gibt auch unter Ermittlern und Journalisten solche, die sich mit falschen Spuren irreführen lassen, ohne dass sie selbst unlautere Absichten haben.

Die Rolle der Presse

Die Ermittlungen Michael Bubacks werden durchaus von manchen Journalisten positiv besprochen. Schon einige Tage vor einer ausgesprochenen Unterstützung durch Nils Minkmar in der FAZ hatte der Journalist Thomas Moser das Buch sehr sachlich und fair im Deutschlandfunk besprochen.

Es sind gesammelte Presseberichte in einem Album, die M. Buback und seine Frau auf die Spur einer Frau als Täterin bringen. Entsprechende Aussagen des Zeugen 1 meiner Liste oben finden sich in wenigen Artikeln vom ersten Tag nach dem Attentat. Sie verschwanden dann, nachdem Gerhard Böden die Fotos von 3 Männern im Fernsehen präsentiert hatte. Insgesamt gibt es aber im Buch keine Hinweise, dass die Presse 1977 ähnlich aktiv die Manipulationen unterstützt hat wie heute im NSU-Komplex.

Als er 2007 und 2008 recherchiert, und auch nach der Veröffentlichung des Buches kommt es allerdings zu Attacken von Journalisten gegen ihn, die er inhaltlich eher den Behörden, also zum Beispiel der Bundesanwaltschaft, zuordnet. Journalisten machen sich also zu Sprachrohren staatlicher Institutionen gegen einen Bürger, der sich erfrecht, unbotmäßige Recherchen anzustellen und dabei zu für alle Seiten unerfreulichen, wenn auch überzeugenden, Ergebnissen kommt. Andere verkünden nach puren Behauptungen und fehlerhaften Untersuchungen von Behörden bereitwillig, dass die Rechercheergebnisse Michael Bubacks widerlegt seien, ohne dass es dafür genau besehen in der Sache irgendeinen Anhaltspunkt gäbe. Weil sich eine Nähe des Autors zu linksterroristischen Kreisen dem Autor glaubwürdig nicht andichten lässt, konzentrieren sich die sachfremden Angriffe auf behauptete Charakterdefizite des Autors, die sich in ihrer Dreistigkeit fast schon wieder putzig ausnehmen.

Dass Teile des Journalismus auf den staatshörigen Hund gekommen sind und sich beinahe wie eine mediale republikanische Garde zum Schutz von Behörden berufen fühlen, scheint also auch im Buch bereits durch. Das Ausmaß solcher Auswüchse und die spürbare Zurückhaltung eines besseren Journalismus hat sich nach meiner Meinung allerdings im NSU-Komplex nochmals verschärft. Manche Journalisten sind in beiden Komplexen als bedingungslose Behördenschützer unterwegs, z.B. der ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt, ein Garde-Sophist, der hier eine meisterhafte Probe seiner großen Kunst abliefert, das Offensichtliche zu leugnen. Die ersten Berichte von 1977, die Zeugen, die sich noch 2012 sicher sind: alle sind sie irrelevant. Recht haben nur die Behörden, und dafür reicht dann im Zweifel auch ein einziger Zeuge oder ein von einem Polizisten unterschriebenes Protokoll der Aussage eines Zeugen, selbst wenn der heute vehement bestreitet, diese Aussage jemals so gemacht zu haben. Der Staat, der Staat hat immer Recht!

Wie realitätsvergessen die Haarspaltereien eines Holger Schmidt (und natürlich auch die der Behörden) gegen die Mittäterschaft von Verena Becker sind, zeigt der Fall ihres Kompagnons Günter Sonnenberg: er war einer der drei Verdächtigen, die Gerhard Böden im Fernsehen präsentiert hatte, er wurde auch in den Urteilen gegen zwei Mittäter als solcher bezeichnet und gilt der Bundesanwaltschaft bis heute als einer der drei männlichen Täter. Als Mieter des Tatmotorrads geriet er zwangsläufig in den Kreis der Top-Verdächtigen. Trotzdem wurde er selbst nie wegen dieser Tat angeklagt, also auch nicht verurteilt. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass z.B. ein Holger Schmidt diesen Justizskandal mit einer weiteren Salve von juristischen Haarspaltereien begründen kann, aber letztlich erklären kann er damit gar nichts. Er muss vielmehr hoffen und dafür arbeiten, dass der Mehrheit der Bürger solche Tatsachen niemals bewusst werden. Dafür überzeugt die Erklärung Michael Bubacks umso mehr: Sonnenberg wurde wegen des Karlsruher Attentats nie angeklagt, weil Verena Becker in sein Verfahren hineingezogen worden wäre. Beide waren bereits länger und bekanntermaßen zusammen aktiv gewesen, haben 5 Tage nach dem Karlsruher Attentat gemeinsam eine Kölner Sparkasse überfallen (wofür sie ebenfalls niemals angeklagt wurden!) und wurden in Singen gemeinsam mit der bei beiden Taten verwendeten Waffe festgenommen.

Den tiefen Staat und einen begründeten Verdacht gegen den Staat gibt’s nur im Ausland
Die Grundregel, dass der Staat immer Recht hat, gilt streng selbstredend nur für den deutschen Staat. Dass kritische Staatsanwälte in Argentinien von staatlichen Akteuren ermordet werden, ist dagegen keine Verschwörungstheorie, sondern ein naheliegender Verdacht. Warum ist das dort eigentlich so, während in Deutschland ein solcher Verdacht nur eine Verschwörungstheorie sein kann? Dass in Deutschland anders als in Argentinien ein Staatsanwalt niemals gegen einen amtierenden Regierungschef vorgehen kann, weil er dessen Weisungen zu befolgen hat, und dass Staatsanwälte in Deutschland nach dem Gesetz gegenüber der Regierung nicht kritisch, sondern gehorsam sein müssen, ist da nicht einmal eine Fußnote wert.

Ganz nüchtern und unvoreingenommen betrachtet, hat dieses Weisungsrecht hierzulande wohl schon manchem Staatsanwalt das Leben gerettet, Siegfried Buback aber nicht. Weil er nach den Aussagen seines Sohnes als ein korrekter und gesetzestreuer Mensch erscheint und deshalb politische Weisungen vermutlich nicht einfach ignoriert hätte, ist das ein Hinweis darauf, dass man mutmaßliche Todfeinde seiner Person nicht in der offiziellen politischen Hierarchie über ihm suchen muss (die mit dem Justizminister und dem Bundeskanzler nicht mehr sehr tief war), sondern in einem unterirdischen Machtzweig, der durch Wahlen nicht legitimiert ist, also einem “tiefen” Staat.

Weil der tiefe Staat aber, wie jeder kritische Deutsche weiss, in der Türkei sesshaft ist, ist ausgeschlossen, dass solches in Deutschland geschehen sein kann. “In Deutschland ist alles anders, da läuft alles korrekt ab”, sagen sogar diejenigen, die anderen auch aus dem geringsten Anlass bedenkenlos Ausländerfeindlichkeit vorwerfen. Dabei kann es dieser Dünkel und dieses Vorurteil spielend mit jedem PEGIDA-Demonstranten aufnehmen. Merkwürdig, nicht wahr?

Sperre wichtiger Akten

Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat in der Entstehungszeit des Buches entschieden, dass ein Sperrvermerk in den Verfassungsschutzakten zu Verena Becker nicht aufgehoben, sondern sogar strenger ausgelegt wird. Sie wurden damit zwar der Bundesanwaltschaft übergeben, durften aber vor Gericht nicht verwendet werden.
Es gibt durchaus Länder, in denen geheime Akten nach einigen Jahrzehnten der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden müssen. Das hat zumindest den Vorteil, dass sich Vorgänge nicht beliebig bis in die Geschichtsbücher hinein verklären lassen. In Deutschland ist es nicht besser, sondern schlechter: da wird die Geheimhaltung nach über 30 Jahren nicht beendet, sondern verschärft. Eine mögliche Erklärung dieser Merkwürdigkeit wäre, dass nicht nur Fehler oder sogar Verbrechen von einzelnen Verantwortlichen herauskommen könnten, sondern etwas Grundlegenderes, das nicht in Ordnung ist. Wenn jemand Genaueres weiß oder einen besseren Erklärungsansatz hat, möge er sich melden.

Die Zentralabteilung „Pleiten, Pech und Pannen“

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind von Pannen geplagt, vom Pech verfolgt und Pleiten gewöhnt, wenn es um terroristische Taten geht. Aber abgesehen von diesen essentiellen Pannen sind die deutschen Ermittlungsbehörden natürlich außerordentlich kompetent, viel kompetenter als ihre Kollegen in den vielen Bananen- und Unrechtsrepubliken dieser Welt. Dass z.B. in Argentinien Ermittlungspannen in Terrorfällen in Wahrheit keine Pannen sind, sondern Sabotage und Desinformation, weiß hierzulande jeder, und Journalisten sprechen das bedenkenlos aus, sogar im Fernsehen.

So haben Ermittlungspannen auch im Mordfall Buback ihre große Rolle gespielt. Im Sommer 1978 meldet eine Pilotin der Polizei, dass sich 3 Personen für einen Hubschrauberrundflug bei ihr angemeldet haben, von denen ein Mann große Ähnlichkeit mit Christian Klar habe. Eine Verhaftung des Verdächtigen misslingt trotz Observation sehr zum Ärger des damaligen BKA-Chefs Herold. Verantwortlich für den misslungenen Einsatz war: Gerhard Böden, der BKA-Mann, der die 3 Täterfotos u.a. von Christian Klar, schon am Tag 2 nach dem Attentat im Fernsehen präsentieren konnte, gerade noch rechtzeitig um die Gerüchte und Verschwörungstheorien über eine Frau unter den Tätern zu verscheuchen.

Diese Panne kann Michael Buback am Ende des Buches mühelos erklären, wenn er davon ausgeht, dass Verena Becker geschützt werden sollte. Da erscheinen die vielen mysteriösen Pannen (und auch die paar Todesfälle zu viel) im NSU-Komplex doch gleich in einem ganz anderen Licht, nicht wahr?

Die hehre „juristische Wahrheit“ ist gar keine Wahrheit

Michael Buback zitiert eine Journalistin mit dem Vorwurf: „Als Naturwissenschaftler kenne Michael Buback nur die exakte Wahrheit, nicht die Wahrheit der Juristen“ und kontert sogleich trocken und treffend: „Wenn ich ein Jurist wäre, würde ich mich über diese Formulierung nicht freuen“.

Was hat es mit dieser angeblichen „juristischen Wahrheit“ auf sich? Zur Annäherung an diese Frage sollte man sich daran erinnern, dass in anderen Rechtssystemen die Entscheidung über Schuld und Unschuld des Angeklagten von Geschworenen, also juristischen Laien, getroffen wird. Die Aufgabe des juristisch geschulten Richters besteht dort darin, die Geschworenen über den Gegenstand, die Tragweite und die Grenzen ihrer Entscheidungsbefugnis aufzuklären und nach dem Urteil der Geschworenen in der Sache eine Strafzumessung vorzunehmen. Bei allen Problemen, die auch das in der Praxis verursachen kann, steckt hinter dieser Aufgabenverteilung ein kluger Gedanke: In der Kernfrage, ob jemandem mit validen Beweisen ein Mord nachgewiesen wurde oder nicht, gibt es keine juristische Wahrheit, die über der Wahrheit steht, die eine Mehrheit vernünftiger und praktisch orientierter Bürger ebenfalls beurteilen kann und auch soll. Genau mit diesen Beweisen beschäftigt sich das Buch von Michael Buback und spart die Frage der juristischen Bewertung, z.B. der Strafzumessung, klug und konsequent aus.

Am Vergleich mit einem Geschworenensystem lässt sich abschätzen, dass es eine höhere juristische Wahrheit gar nicht gibt, die die fundierten Ergebnisse von Sachrecherchen eines tüchtigen Bürgers außer Kraft setzen könnte. Ich behaupte, dass es sich beim Glauben an das Gegenteil um einen wirksamen Rest obrigkeitsstaatlichen Denkens handelt, wie es in Deutschland leider auch eine gewisse Tradition hat. Und weil man nicht mehr offen aussprechen will, dass 1+1 nun einmal 3 ergibt, wenn ein Fürst das behauptet, tarnt man das Ganze mit der Überhöhung der juristischen Fachkompetenz, die im Fall der Staats- und Bundesanwaltschaft praktischerweise auch noch an politische Weisungen gebunden ist. Michael Buback hat darauf eine eigene Sicht: „Wissen, das nicht von Macht begleitet ist, trägt nicht weit.“ Und tatsächlich ist es ja so, dass selbst die schlüssigste Beweisführung nicht durchdringt, wenn sie von bloßgestellten Juristen mit allen Mitteln bekämpft und von Journalisten mit Willkür und Sophismus schlecht geschrieben wird. Es geht also bei der sogenannten „juristischen Wahrheit“ gar nicht um Wahrheit, sondern um Macht. Es ist das seit längerem kritisierte Weisungsrecht, das den schnöden Willen der Mächtigen auf magische Weise in eine juristische Wahrheit verwandelt. Wer gegen die Gewalt anschreibt, die der Wahrheit damit im Einzelfall angetan wird, führt einen einsamen Kampf.

Unser Vorteil im NSU-Komplex

Im NSU-Komplex können wir froh sein, dass es die hervorragende Vorarbeit von Michael Buback bereits gibt. Er hat unseren Dank verdient dafür, dass wir auf sein Buch verweisen und uns ein Beispiel an ihm nehmen können. Wir sind zahlreicher, wir sind viel früher dran, und Schlüsselelemente des NSU-Lügengebäudes wie Zieckes Rußlungen-Lüge sind bereits offiziell enttarnt, während das Gegenstück, die 3 männlichen Täter von Karlsruhe des Herrn Böden, bis heute von der Justiz mit Zähnen und Klauen verteidigt wird. Einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wie den in Thüringen, der die Rußlungenlüge offiziell enttarnt hat, hat es im Fall Buback nie gegeben. Noch nie in einem Terrorverfahren in der Bundesrepublik Deutschland standen die Chancen so gut, dem Staat mit der Taschenlampe unter die glänzenden, aber ungut riechenden Röcke zu schauen, und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie es unter dem edlen Glanz tatsächlich aussieht.Trotz aller Mühen und Schwierigkeiten, die noch vor uns liegen, sind bereits viele Breschen in das Lügengebäude vom isolierten Mörder-Trio aus Jena geschlagen worden. Viele Bürger trauen dem Staat bereits allerhand zu: beim Kiesewetter-Mord in Heilbronn, bei den zugehörigen merkwürdigen Todesfällen, bei der “zufälligen” Anwesenheit des Verfassungsschützers beim Mord von Halit Yozgat und bei den Vorgängen rund um den Banküberfall und das Wohnmobil in Eisenach.

Was nicht im Buch steht
Der überraschende Tod des Georg Wurster


Der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, Georg Wurster, saß am Tattag zufällig im Dienstwagen des Generalbundesanwalts, und er hat das Attentat zunächst verletzt überlebt. Es ist wenigen Menschen bekannt, dass er unmittelbar nach dem Attentat sogar noch in der Lage war, sich durch die zerschossenen Scheiben des Wagens mit Polizisten und Passanten über das zu unterhalten, was gerade passiert war. Nach einigen Tagen gab es erste Presseberichte, dass er über den Berg sei und sein oberster Dienstvorgesetzter, der damalige Bundesjustizminister Vogel, hat ihn im Krankenhaus besucht und sich länger mit ihm unterhalten. Es existiert aber erstaunlicherweise keinerlei Protokoll darüber, dass er unter diesen günstigen Umständen auch zur Tat und seinen Beobachtungen befragt worden wäre. Für die anderen Familien war es dann eine große Überraschung, dass auch sein Sarg auf dem Staatsbegräbnis stand, weil er in der Nacht davor, also fast sechs Tage nach dem Attentat, gestorben war.

Klar ist hier nur so viel: diesen Zeugen hätte man nicht aus dem Prozess heraushalten oder ignorieren können, wenn er von der Rückbank des Mercedes aus eine Frau auf dem Sozius des Motorrads wahrgenommen hätte. Ein solcher Zeuge wäre für die Deckung von Verena Becker mit großer Sicherheit ein unlösbares Problem geworden.
An Überlegungen zu Zusammenhängen dieser Art können Menschen zerbrechen. Der Vater Georg Wursters soll sich wenige Jahre später das Leben genommen und ein mit dem Tatverdächtigen Sonnenberg beschäftigter junger Staatsanwalt noch im Jahr 1977 vor den Augen seiner Frau erschossen haben.

Der Prozess

Der Prozess gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats begann 2010, also deutlich nach der letzten Ausgabe des Buches, und endete Mitte 2012 mit dem mündlichen Urteil. Michael Buback hat als Nebenkläger ausführlich in einem Blog aus dem Prozess berichtet.

Die Plädoyers

Die Bundesanwaltschaft hatte sich im Laufe des Prozesses immer mehr zur eigentlichen Verteidigung der Angeklagten entwickelt. In geradezu wütender Manier versuchte der Bundesanwalt Hemberger in einem (Zitat) “unsouverän wirkenden” Plädoyer, vorauseilend alle Argumente zu zerpflücken, die der Nebenkläger in seinem anschließenden Plädoyer womöglich vorbringen würde. Dazu sang er das hohe Lied der Unschuldsvermutung, die zuvor in RAF-Prozessen immer außen vor geblieben war, besonders in der Anklage und im Urteil gegen Knut Folkerts, der ohne Vorbringen ernsthafter Beweise und trotz einer Anklageschrift voller Indizien gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft verurteilt worden war.

Das Plädoyer des Nebenklägers Michael Buback dauerte eineinhalb Tage. Es beschränkt sich ganz auf die Sachverhalte und forderte insbesondere kein Strafmaß für die Angeklagte. Der Vorwurf von Teilen der Medien und der Bundesanwaltschaft, dass er sich auf einem privaten Rachefeldzug gegen Verena Becker befunden habe, lässt sich mit diesem Plädoyer schlecht begründen. Dieser sollte wohl auch eher davon ablenken, dass sich die Arbeit des Nebenklägers in ihrer Wirkung letztlich viel stärker gegen die Ermittlungs- und Anklagebehörden gedreht hatte als gegen eine inzwischen alte Frau und Ex-Terroristin.

Das Urteil

Verena Becker wurde wegen Beihilfe, nicht wegen Mittäterschaft, zum Karlsruher Attentat zu 4 Jahren Haft verurteilt. Es ist ein Kompromiss: Weil man nicht zugeben kann, dass immer schon zahlreiche Indizien vorlagen, dass eine Frau die Todesschützin war, wollte man sie nicht wegen Mittäterschaft verurteilen. Andererseits konnte man sie auch nicht ganz freisprechen, ohne das Rechtsempfinden vieler Bürger zu verletzen. Deshalb hat man die Angeklagte zu „a bisserl was“ und wegen „a bisserl was anderem“ verurteilt. Von dieser Strafe wurden ihr außerdem 2,5 Jahre erlassen, und die Reststrafe hat sie nie angetreten. Das Urteil hat zwei zentrale Folgen:

Die Justiz gibt explizit zu, dass sie letztlich nicht in der Lage war, die tatsächlich ausführenden Täter und ihre Rollen von Karlsruhe zu ermitteln und zu bestrafen. Das Urteil von 2012 widerspricht damit früheren Urteilen, die die Täterschaft von 3 benannten Männern als sicher postulierten.

Unabhängig von allen Beweisen, die noch auftauchen könnten, kann Verena Becker nicht mehr wegen Mittäterschaft bei der Ermordung von Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter verurteilt werden. Sie ist also besser geschützt als zuvor, als ihre Deckung von einer jederzeit möglichen Anklage bedroht war.

Wer an der Aufklärung staatlicher Verwicklung in Terrorismus interessiert ist, sollte den zweiten Punkt großzügig verschmerzen können. Die Person Verena Becker sollte und kann 35 Jahre nach der Tat nicht mehr das eigentliche Ziel für eine solche positive Anstrengung sein. Der erste Punkt ist dagegen ein kleiner Teilerfolg. Der eigentliche Erfolg kann aber nur in der Verbreitung und Verwendung der Ermittlungsergebnisse für neue Fälle liegen, letztlich in der Verbesserung des Bewusstseins möglichst vieler Bürger für Beeinträchtigungen der Rechtsstaatlichkeit, die auch in Deutschland existieren, für einen kritischeren Blick auf Zustände, Behörden und Verantwortliche im eigenen Land.

Mehr Zeugen, mehr manipulierte Beweismittel

Insgesamt meldeten sich bei Michael Buback vom Beginn seiner Ermittlungen 2007 bis Ende 2012, also sogar über das Ende des Prozesses hinaus, 28 Zeugen, die eine zierliche Person, vermutlich eine Frau, auf dem Sozius des Tatmotorrads gesehen haben wollen. Zusätzlich erfährt Michael Buback noch nach dem Prozess u.a., dass von einem Beweismittel (Fotos des zerschossenen Dienstwagens, der Dienstwagen selbst wurde bald nach der Tat verschrottet) offensichtlich mehrere Varianten mit deutlichen Widersprüchen existieren, die zuvor niemals aufgefallen oder thematisiert worden waren. Im NSU-Komplex ist solches u.a. von der sogenannten Bekenner-DVD bestens bekannt.

Michael Bubacks eigene Vergleiche zum NSU-Fall

Im Sommer 2014 meldet sich Michael Buback zum NSU-Fall zu Wort. Die entscheidende Parallele beider Fälle sei das Zusammenwirken des Verfassungsschutzes mit Terroristen oder Terroristen nahestehenden Personen. Zu der im Jahr 1977 bei Verena Becker und Günter Sonnenberg gefundenen Tatwaffe von Karlsruhe habe man ihm immer gesagt, dass diese Tatsache nichts über die Täterschaft beweise, weil eine so brisante Waffe natürlich schleunigst an andere weitergegeben werde. Im Fall des NSU wird aber selbstverständlich angenommen, dass die bei Mundlos und Böhnhardt gefundenen Waffen ihre Täterschaft bewiesen. Damit ist sehr schön auf den Punkt gebracht, wie wenig Wahrheitsgehalt hinter solchen Aussagen steckt.

Fazit: Der Zivilgesellschaft einen Dienst erwiesen.
Eine nachvollziehbare große emotionale Last durch das ungeheuerliche Geschehen haben Michael Buback nicht daran gehindert, sich diszipliniert auf erreichbare Ziele zu beschränken. So hat er mit dem Buch eine gute Grundlage geschaffen, auf der Kritiker in einem anderen Kontext wie dem NSU-Komplex aufbauen können. Nie ist das Buch so ein Ärgernis für die Behörden gewesen wie heute.

Ich empfehle deshalb jedem NSU-Zweifler, es nach dem Lesen auch zu verbreiten, zu verschenken und zu verleihen. Es ist auch preislich ein sehr schönes Mitbringsel für viele Gelegenheiten. Es ist wichtig, nicht den Kohlhaas zu machen und jeden Tag ein Pamphlet hinzuschreiben, sondern mit der richtigen Mischung aus Mut, Engagement, Fleiß, Akribie, Disziplin und Humor Treffer zu setzen, die nachhaltig wirken, Treffer wie das besprochene Buch.

Der Autor hat auch weit über den RAF- oder NSU-Kontext hinaus ein großartiges Buch gegen den Anspruch der Sicherheitsbehörden auf Vertrauen und immer mehr Macht geschrieben.

Wer kann nach dieser Lektüre noch glauben, dass die Sicherheit wächst und der Terrorismus besiegt wird, wenn der Staat noch mehr Rechte erhält, seine Bürger auszuforschen, abzuhören und Terrorverdächtige ohne hinreichende Beweise einzusperren?
Derselbe Staat, dessen Vertreter mehrfache Mörder vor Strafe geschützt haben, weil sie ihnen vielleicht ein wenig zur Hand gegangen sind?
Dieselben Staatsvertreter, die Beweise unterdrücken, manipulieren, erfinden und damit das Recht beugen?
Derselbe Staat, der das auch nach 35 Jahren noch nicht zugeben kann? Diese Kontinuität wird es ihm schwer machen, sich aus der Sache herauszureden.

Vom Versagen einzelner kann nach der Arbeit von Buback junior und dem Prozess nie mehr die Rede sein: es steckt ein System dahinter, das sich treu bleibt.

Das Buch ist ein praktisches liberales Manifest gegen einen anmaßenden Sicherheitsapparat, der sich in Wahrheit jederzeit in einen Unsicherheitsapparat verwandeln kann und das gelegentlich eben auch tut.

Die meisten der in der letzten Ausgabe des Buches von 2009 nicht enthaltenen Inhalte sind so gewichtig, dass eine weitere Ausgabe des Buches, die dieses Material mindestens zum Teil und knapp integriert, sehr sinnvoll wäre. Ohne den Charakter des Buches allzu sehr zu verändern, ließen sich der Verlauf des Prozesses, die Plädoyers, das Urteil und das Medienecho beispielsweise in einem Epilog unterbringen, ähnlich dem Abspann so manchen guten Dokumentarfilms. Das Buch könnte damit endgültig zu einem Dokument der Zeitgeschichte werden. Man kann davon ausgehen, dass Historiker dieses Buch ebenso ernst nehmen werden wie zusammengeschusterte Anklageschriften und Urteile, die langjährige Freiheitsstrafen verhängt, aber wesentliche Sachverhalte ungeklärt gelassen haben.

Ein weiterer Fall, weitere Bücher

Der Fall Buback ist mit diesem Buch aus verschiedenen Gründen der vielleicht am gründlichsten recherchierte und dokumentierte Terrorfall in Deutschland, bei dem gezielt die Aufklärung der genauen Tatbeiträge hintertrieben und einzelne Akteure aktiv gedeckt wurden. Einerseits gab es frühe Medienberichte, die auf eine Frau als Täterin gedeutet haben, andererseits gab es viele Zeugen und nicht zuletzt hat ein akribischer und wissenschaftlich geschulter Autor die Aussagen und sonstigen Indizien diszipliniert gesammelt und dokumentiert, um sie zu einem sehr schlüssigen Gesamtbild zusammenzusetzen. Der Fall ist aber natürlich nicht der einzige, der ähnliche Muster der Leugnung und Vertuschung aufweist:

Wolfram Baentsch: Der Doppelmord an Uwe Barschel: Neue Fakten und Hintergründe zur größten Politikaffäre der Bundesrepublik, Herbig Verlag , September 2008

Ein sehr lesenswertes Buch zum Todesfall Barschel und der medialen Hetzjagd, die ihn begleitet hat. Die Namen der Medien, die sich dabei nicht mit Ruhm bekleckert haben, dürften den NSU-interessierten Leser eher nicht überraschen. Das Buch hat seine Stärken in der Darstellung der Ermittlungen zu den Todesumständen und in der Medienkritik, seine Schwächen liegen in einer etwas zu großen Bewunderung des Opfers und bei der etwas zu breiten Erörterung der möglichen Täter und Mordmotive, ohne dass sich diese beweisen ließen.
Heinrich Wille: Ein Mord, der keiner sein durfte: Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaats, Rotpunktverlag, August 2011

Derselbe Fall aus der distanzierteren Sicht eines mit den Todesfallermittlungen in Deutschland befassten Staatsanwalts. Die Veröffentlichung des Buches wurde jahrelang, aber letztlich vergeblich juristisch bekämpft. Das Buch ist in jedem Fall eine empfehlenswerte Ergänzung zu dem weniger distanzierten Buch von Wolfram Baentsch. Auch aus der Distanz bleibt der Kern des Urteils aber derselbe: ein von Staats wegen vertuschter Mord!

Michael Bubacks Buch erreicht aus meiner Sicht mindestens die Überzeugungskraft dieser beiden Bücher zusammen. Das liegt nicht allein an seiner persönlichen Leistung, sondern auch an den verschiedenen Umständen beider Fälle und daran, dass er zumindest anfänglich Zugang zu Informationen und Dokumenten aus der Bundesanwaltschaft hatte, wie sie ein Außenstehender kaum je bekommen kann. Aber es bleibt eine Leistung und in jedem Fall ein Glücksfall für den Leser.

Quelle:  http://friedensblick.de/16135/einfuehrung-das-ungeheuerliche-geheimdienstliche-manipulationen-terrorfaellen/



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