"Das Beispiel Aldi zeigt: Eine Kennzeichnung aller tierischen Bestandteile in Lebensmitteln ist problemlos möglich. Doch noch immer können 'versteckte Tiere' im Einkaufskorb landen, weil eine klare gesetzliche Kennzeichnungspflicht fehlt", sagte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. Die Verbraucherminister der Bundesländer forderte foodwatch auf, sich bei ihrer am Mittwoch beginnenden Konferenz für eine Pflichtkennzeichnung einzusetzen. Der niedersächsische Verbraucherminister Christian Meyer hatte sich vergangenes Jahr bereits dafür ausgesprochen.
Im Dezember 2014
überreichte foodwatch mehr als 100.000 Unterschriften aus einer
E-Mail-Protestaktion unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere an das Bundesernährungsministerium; bislang lehnt das Ministerium eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht jedoch ab. "Das
ist ein klarer Arbeitsauftrag an die Verbraucherminister der Länder,
sich für eine Pflichtkennzeichnung einzusetzen! Wer auf tierische
Bestandteile in Lebensmitteln aus ethischen, religiösen oder anderen
Gründen verzichten will, muss endlich auch die Möglichkeit dazu
bekommen. Wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen!" so Oliver Huizinga von foodwatch.
Im deutschen oder europäischen Lebensmittelrecht gibt es bisher keine lückenlose Kennzeichnungspflicht für Zutaten oder Zusatzstoffe tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. So wird zum Beispiel Läuse-Extrakt in "Orangina Rouge"-Limonade oder "Bum Bum"-Eis von Schöller eingesetzt, bei "Albi"-Säften kann Schweinegelatine zum Klären von Trübstoffen verwendet werden - auf der Verpackung ist das für Verbraucher jedoch kaum oder gar nicht erkennbar.
Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Eine rein freiwillige Kennzeichnung bietet nach Auffassung von foodwatch keine verlässliche Transparenz. Auch die überfällige gesetzliche Definition der Begriffe "vegetarisch" und "vegan" könne keine abschließende Klarheit schaffen: Denn bei vielen - dem Anschein nach rein pflanzlichen - Lebensmitteln erwarten Verbraucher keine Tierprodukte oder -bestandteile, auch wenn diese nicht explizit als "vegan" oder "vegetarisch" beworben werden.
Im deutschen oder europäischen Lebensmittelrecht gibt es bisher keine lückenlose Kennzeichnungspflicht für Zutaten oder Zusatzstoffe tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. So wird zum Beispiel Läuse-Extrakt in "Orangina Rouge"-Limonade oder "Bum Bum"-Eis von Schöller eingesetzt, bei "Albi"-Säften kann Schweinegelatine zum Klären von Trübstoffen verwendet werden - auf der Verpackung ist das für Verbraucher jedoch kaum oder gar nicht erkennbar.
Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Eine rein freiwillige Kennzeichnung bietet nach Auffassung von foodwatch keine verlässliche Transparenz. Auch die überfällige gesetzliche Definition der Begriffe "vegetarisch" und "vegan" könne keine abschließende Klarheit schaffen: Denn bei vielen - dem Anschein nach rein pflanzlichen - Lebensmitteln erwarten Verbraucher keine Tierprodukte oder -bestandteile, auch wenn diese nicht explizit als "vegan" oder "vegetarisch" beworben werden.
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