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2015-06-09

Gedankenübertragung über bis zu 800 km - in Deutschland 2004 patentiert!!

Die Erfindung könne zur Kommunikation mit Verschütteten und zum Gedankenlesen bei Kriminellen eingesetzt werden. Das und mehr wird in einer 2004 offen gelegten Patentschrift behauptet.


Sie können meine Gedanken lesen und mir Stimmen ins Bewusstsein übertragen. Das schildern Menschen, die von sich sagen, dass sie ferngesteuert werden.

Wie ein Stück aus dem Tollhaus muten die Klagen an. Dabei zeigt ein Blick in das bundesdeutsche Marken- und Patentamt, dass es dafür ein Verfahren gibt. Patentiert wurde es unter der Bezeichnung Gedankenübertragung. Die Offenlegung erfolgte am 27. Mai 2004. Als Anmelder und Erfinder wird Dr. Bengt Nölting angegeben. Man könne damit Gedanken lesen, Gefühle beeinflussen und Handlungsweisen verändern, ist in der Patentschrift nachzulesen. Mittels Satellit soll das über eine Entfernung von bis zu 800 km möglich sein.

Erfindung mit futuristischen Fähigkeiten

Die Zusammenfassung aus der Patentschrift DE 10253433 A1 - Gedankenübertragung
Die Erfindung betrifft Einrichtungen und Verfahren zur Übertragung von Informationen über größere Entfernungen mittels elektromagnetischer Strahlung ohne Notwendigkeit elektronischer Hilfsmittel seitens des Empfängers zur Umwandlung der elektromagnetischen Strahlung in akustische oder optische Signale, wie z. B. Radio, Fernseher oder Mobilfunkgerät. Erfindungsgemäß wird gebündelte modulierte elektromagnetische Strahlung in den Organismus des Empfängers derart gesendet, daß bei diesem Reaktionen ausgelöst werden, die einer beabsichtigten Gedankenübertragung entsprechen.
Die Erfindung kann Anwendung finden z. B.
  • (a) zur Unterstützung der Kommunikation mit Personen in Bunkern und verschütteten Personen nach Erdbeben,
  • (b) zur unauffälligen Nachrichtenübertragung an Sicherheitspersonal,
  • (c) zur Unterstützung von wichtigen Verhandlungen und in der Öffentlichkeit vortragenden Personen,
  • (d) zur Sensibilisierung von Personen bezüglich wichtiger Themen in Notfallsituationen, z. B. durch Sendung von Gefahrenhinweisen,
  • (e) in Kombination mit Detektionsmethoden zum Profiling und Gedankenlesen von Kriminellen,
  • (f) zur Therapie und Prophylaxe von bestimmten pathologischen Beeinträchtigungen des Hirnstoffwechsels und zur Beeinflussung von bestimmten nichtpathologischen Limitierungen, Streßsituationen und Alterungsprozessen des Hirnstoffwechsels.


US-Patente zur Bewusstseinskontrolle

Könnte es technischer Unfug sein? Natürlich könnte es sich bei dem Patent um technologischen Unsinn handeln, der die Funktionen nicht tatsächlich hat. Denkbar ist das durchaus, denn überprüft wird das unseres Wissens nach nicht.
Logo Creative Commons

Für ein Funktionieren wie beschrieben jedoch spricht, dass es Menschen gibt, die als Betroffene beeinflussende Phänomene schildern, die eine derartige Technologie benötigen.

Ein starkes Argument ist sicher, dass es in den Vereinigten Staaten mehrere ähnliche Patente gibt. Der Schweizer Verein Gigaherz hat vergleichbare US-Patente auf seiner Webseite aufgelistet. [5]


Dank an den Zusender für den Hinweis auf das Patent!
Eigenschaften und technische Fähigkeiten der Erfindung werden in einem Folgebeitrag beschrieben.
____________________

[1] Offenlegung DE10253433 A1 - Gedankenübertragung, Deutsches Patent- und Markenamt am 27. Mai 2004
[2] DE10253433 (A1) ― 2004-05-27, Europäisches Patentamt am 27. Mai 2004
[3] Gedankenübertragung - DE 10253433 A1, Google Patents
[4] Todesanzeige Dr. rer. nat. Bengt Nölting, Ostsee-Zeitung im Oktober 2009
[5] US-Patente für die Beeinflussung von Gehirn und Nerven, Verein Gigaherz (Schweiz)

Gelesen bei:  http://www.mind-control-news.de/news/display/2015/6/9/technologie-1-gedankenuebertragung-ueber-bis-zu-800-km-in-deutschland-patentiert/

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