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2015-06-05

Zum Snowden-Jubiläum: Strafanzeige wegen Geheimdienst-Überwachung erweitert

Der Chaos Computer Club und verbündete NGOs haben zu ihrer Strafanzeige von 57 Seiten aus dem Jahr 2014 und der Erweiterung der Vorwürfe heute ein drittes Mal nachgelegt und verlangen vom Generalbundesanwalt, endlich mit Ermittlungen gegen Geheimdienste und Bundesregierung zu beginnen. Es stehe weiterhin im Raum, dass die Bundesanwaltschaft wegen strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeit (nach § 99 Strafgesetzbuch) und Beihilfe dazu sowie wegen Strafvereitelung im Amt tätig werden müsse.

Bild: campact. Lizenz: Creative Commons BY-NC 2.0
Die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster haben daher im Namen der Aktivisten einen weiteren Schriftsatz an die Bundesanwaltschaft gerichtet: „Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.“

Generalbundesanwalt Harald Range hatte im Juni 2014 nur ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts in Sachen Abhören des Mobiltelefons von Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet, wollte Zeugen vernehmen und Auskünfte anfordern:

„Es liegen greifbare Tatsachen vor, die den Verdacht der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste begründen.“

Die „greifbaren Tatsachen“ mochte der Generalbundesanwalt allerdings nicht erkennen, wenn es um das Ausspionieren der anderen Menschen geht. Vielleicht werden in Karlsruhe ja mittlerweile Zeitungen ausgeliefert, so dass ihm langsam mal ein paar Anhaltspunkte für Straftaten aufgefallen sind.

Wem das alles zu viel Juristendeutsch ist, kann sich das übrigens auch von der heute-show erklären lassen.

Quelle: https://netzpolitik.org/2015/zum-snowden-jubilaeum-strafanzeige-wegen-geheimdienst-ueberwachung-erweitert/

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