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2015-08-26

Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen

Während im Schatten von Operation Asyl die Flüchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlängerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen von Artikel 10 „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, würden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und Ermächtigungen über die Bevölkerung verlieren. Da kommt natürlich auch „rechter Terror“ recht günstig für den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene für den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendär ist.

 

Derweil macht das Parlament natürlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollständige Zusammenfassung.

Vor drei Jahren, lange vor dem Opium und Stoßgebet „Edward Snowden“, erläuterte Radio Utopie die Notwendigkeit der Einrichtung von ständigen (also permanent erreichbaren, permanent handlungsfähigen und wenn nötig auch bis zur Lösung jedes einzelnen Problems permanent tagenden) Geheimdienstausschüssen in Bundestag und Länderparlamenten,

„mit jeweils 30 Angestellten, abhörsicheren Büros, Befugnissen zu unangemeldeten Kontrollen überall und dem entsprechenden Etat“. 
Jeder weiß und kaum einer begreift was seitdem passiert ist. Kaum einer begreift mehr irgendetwas.

Die Regierung hat die verfassungsmäßige Höherrangigkeit des Parlaments über sie bereits in Bezug auf die Listen der Spionage-Ziele („Selektoren“) vom Bundesnachrichtendienst im In- und Ausland außer Kraft gesetzt. Statt diesem Witz von „Parlamentarischen Kontrollgremium“ oder dem Geheimgericht G-10-Kommission Zugang zu den Listen zu geben, schuf sie sich selbst den „Sonderermittler“ Kurt Graulich, der nun eifrig versucht sich in die Herzen der Bürger mit immer weniger Recht zu blödeln.

Die parlamentarische Opposition tat das, was sie – mit Ausnahme des beim Angriff des Apparats auf Netzpolitik.org so ungewohnten Aktivitätsanfalls von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag – seit geschlagenen zwei Jahren macht: Beklagen, aber nicht klagen (vor dem zuständigen Gericht, Verfassungsgericht oder Bundesgerichtshof). Stattdessen Urlaub und aus dem mal ein Interview.

Neuester Einfall der Regierung, transportiert über die Hermes-Brüder des Apparats Hans Leyendecker und Georg Mascolo: der „Sachverständige“.

Der „Sachverständige“ soll nun „mit drei bis vier Referaten“, also „zwanzig bis dreißig Mitarbeiter“ ausgestattet werden und das „Kontrollgremium“, das G-10 Geheimgericht und das Geheimdienstfinanzierungsgremium im Bundestag („Vertrauensgremium“) „unterstützen“.

Nochmal in Zeitlupe: ein „Sachverständiger“ soll das Parlament und seine Gremien „unterstützen“. Hey, warum nicht gleich, auslagern, privatisieren und einen entsprechenden Auftrag an der Börse handeln?

Der strategische Hintergrund, wir verwiesen mehrfach darauf: Ende dieses Jahres läuft nach 2006 und 2011 zum dritten Mal der in 2001 installierte „deutsche Patriot Act“ aus, das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ bzw ab 2006 „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (TBEG). Dieses Terrorgesetz veränderte bzw verändert bis heute fast alle entscheidenen Gesetze der Geheimdienste und schafft so selbst ein Bündel von Terrorgesetzen.

Mit Auslaufen von Artikel 10 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz am 10. Januar 2016 laufen folgende Gesetze in ihrer jetzigen Form aus:

– das Artikel 10-Gesetz – G 10 (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), dessen erste Fassung nach den Verfassungsänderungen der Notstandsgesetze 1968 wir abgetippt veröffentlicht haben,
– das Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG (Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
– das BND-Gesetz – BNDG (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst),
– das Bundeskriminalamtgesetz – BKAG (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten),
– das MAD-Gesetz – MADG (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst),
– das Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG (Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes),
und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) (die allgemeine Totalüberwachung der Bevölkerung umfasst natürlich auch deren Bewegungen auf der Straße).

All diese Ermächtigungen, diese seit den bis heute tabuisierten und gerichtlich nie untersuchten Attentaten vom 11. September 2001 installlierten Terrorgesetze in der Republik Deutschland, samt deren geheimen Interpretationen, muss die Regierung vom (noch) verfassungsrechtlich ermächtigten Parlament bis Ende 2015 abnicken lassen (welch lästiges Überbleibsel der Demokratie in Zeiten der „Europäisierung“).

Weiterlesen auf Radio Utopie:
https://www.radio-utopie.de/2015/08/26/deutscher-patriot-act-staat-will-terrorgesetze-bis-2021-verlaengern-lassen/

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