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2024-09-10

Otfried Weise: DIE STABILITÄT DES BEWUSSTSEINS


Menschen sind in Bezug auf ihr Bewusstseinsniveau niemals stabil und interagieren deshalb nicht nur in einem Frequenzbereich mit den ihnen bekannten Mitmenschen. Es treten laufend Schwankungen über eine Reihe von Frequenzen statt. Wenn zwei Personen ein gemeinsames Erlebnis haben, ist es häufig so, dass sie in verschiedenen Erfahrungswelten leben und unterschiedliche Varianten des Geschehens 'wahr'nehmen. Wenn sie sich später gemeinsam an die Situation erinnern, stellen sie fest, dass sie das Ereignis recht unterschiedlich erlebt haben. Es kann auch sein, dass sie zur 'Zeit' des Geschehens annähernd auf der gleichen Frequenzebene waren, jedoch auf unterschiedlichen Frequenzen während sie ihre Erinnerungen mitteilen. Natürlich kann es auch sein, dass eine krankhafte Störung im Gedächtnis einer oder beider Persönlichkeiten vorliegt. Dies dürfte jedoch ebenfalls zu unterschiedlichen Frequenzbereichen der Wahrnehmung führen.

Es ist bekannt, dass das menschliche Gedächtnis keine feste, konstante Größe hat und somit auch die Vergangenheit keine im Stein gemeißelte Geschichte ist. Jeder spirituell aufgeklärte Mensch weiß, dass man jederzeit aus der Gegenwart heraus die 'Vergangenheit' energetisch positiv oder negativ verändern kann. Das wird fortlaufend gemacht, ob man sich dessen bewusst ist oder nicht. Das liegt daran, dass die lineare Zeit eine Illusion ist, wie es der Quantenphysik bekannt ist. Das menschliche Gedächtnis ist ein von den Veränderungen des menschlichen Gehirns unabhängiges elektromagnetisches System; es kann und wird ständig durch die Seele und den Verstand, im Augenblick des JETZT moduliert und verändert. Somit wird auch ständig die Vergangenheit als subjektiv erlebte Realität verändert.

Es macht deshalb nur dann einen Sinn, eine vergangene Situation 'auszudiskutieren', wenn z. B. Zeugen mit unterschiedlicher Sichtweise vorhanden sind oder wenn es Hinweise dafür gibt, dass einer der Zeugen die Situation absichtlich oder unbewusst so darstellt, dass er seine eigenen Angstmuster schützen kann. Hieraus ist auch ersichtlich, dass Zeugenaussagen vor Gericht von Natur aus zwangsweise sehr mangelhaft sind und deshalb nur sehr beschränkte Aussagekraft besitzen, wie überhaupt die 'Recht'sprechung im Allgemeinen, die nur eine Beschäftigungstherapie, Manipulation und Machtausübung darstellt.

ALLES BEFINDET SICH IN KONSTANTER VERÄNDERUNG
NICHTS IST SO WIE ES ERSCHEINT

Quelle: Otfried Weise

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