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2016-06-13

CO2-Betrugsskandal bei der Deutschen Bank Haftstrafe für Ex-Manager wegen Steuerbetrugs


Das Frankfurter Landgericht hat sechs ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben. Für den ranghöchsten Bankangestellten gab es eine Haftstrafe.

Im Prozess um Steuerbetrug mit Luftverschmutzungsrechten hat das Landgericht Frankfurt nur einen der sieben angeklagten Deutsche-Bank-Mitarbeiter zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 55 Jahre alte ehemalige Leiter der Vertriebsregion Mitte muss für drei Jahre ins Gefängnis, wie der Vorsitzende Richter Martin Bach am Montag sagte. Der Manager habe alle Verdachtsmomente gegen betrügerische Händler von CO2-Zertifikaten, mit denen die Bank ins Geschäft gekommen war, beiseite geschoben. Die dubiosen Händler hatten die Geschäfte nur getrieben, um den Fiskus bei der Umsatzsteuer zu betrügen.

Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll. Einem siebten angeklagten Bank-Angestellten wurde eine Bewährungsstrafe nur angedroht.

Mit Abteilungsleiter Heinz H. erhielt nur der ranghöchste Bankangestellte, mit drei Jahren eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Der Verurteilte sei "Täter, nicht nur Gehilfe" gewesen und für einen Steuerschaden von 145 Millionen Euro verantwortlich, sagte Bach. Der Banker hatte den CO2-Handel in Deutschland für die Bank koordiniert und als einziger der sieben Angeklagten auf Freispruch plädiert.

Die übrigen Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt.

Das Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

Das Gericht blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für drei Angeklagte zwischen zweieinhalb und vier Jahren Haft gefordert hatte. Die Banker saßen seit Mitte Februar auf der Anklagebank. Die Deutsche Bank hatte sich 2015 von den Mitarbeitern getrennt, einer ist bereits in Rente.

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