In der Sitzung 80 vom letzten Freitag des Ausschuss kam Christiane Ringeisen (Anwältin für Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht) zu Wort und nahm Bezug auf 3G am Arbeitsplatz. Was muss jetzt der einzelne Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber wissen? Und welche Maßnahmen können ergriffen werden?
Immer wieder fällt das Wort "Gefährdungsbeurteilung" in der 80. Sitzung. Erläutert im Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetzes, zu dem ein Arbeitgeber verpflichtet ist und auf dieser Basis der Arbeitnehmer sein Recht auf Leistungsverweigerung in Betracht ziehen. Auch eine Lohnfortzahlung wäre so möglich.
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