2015-09-01

Dreist: Gericht weist foodwatch-Klage gegen Unilever ab!

Auch in zweiter Instanz sind wir vor Gericht gescheitert: Die Sicherheit der Cholesterinsenker-Margarine Becel pro.activ wird nicht überprüft, obwohl es Hinweise auf Nebenwirkungen solcher Produkte gibt. So lange die Zweifel nicht ausgeräumt werden können, fordern wir: Becel pro.activ darf nicht länger im Supermarkt verkauft werden!

Das ist kein Freispruch erster Klasse, das ist kein Freispruch zweiter Klasse - das ist gar kein Freispruch! Im Prozess um die cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg vor wenigen Minuten unsere Klage gegen Hersteller Unilever abgewiesen. Aber nicht etwa, weil die Sicherheit des umstrittenen Produktes erwiesen wäre.

Es ist unfassbar, aber leider wahr: Unilever kann zwar die Sicherheit seiner Margarine weiterhin nicht belegen - darf nach dem gerade eben verkündeten Urteil aber trotzdem leugnen, dass zahlreiche Studien Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Produkten wie Becel pro.activ geliefert haben.

An der Sicherheit von Produkten wie Becel pro.activ, versetzt mit einem hochkonzentrierten Wirkstoff (Phytosterine), bestehen erhebliche Zweifel. Wir meinen: Es darf hier kein unnötiges Risiko für Verbraucher geben - solange die Zweifel nicht ausgeräumt werden können, muss Becel pro.activ aus den Supermarktregalen genommen werden. Schreiben Sie jetzt an Unilever und fordern Sie den Konzern auf, endlich zu handeln:

www.aktion-becel.foodwatch.de Und wenn Sie bereits unterzeichnet haben: Bitte leiten Sie diese Mail weiter an Freunde und Familie, damit möglichst viele Verbraucher ebenfalls mitmachen!

Die Lage nach dem Urteil ist absurd - und für Verbraucherinnen und Verbraucher alles andere als befriedigend. Einerseits darf Unilever weiterhin öffentlich die Meinung vertreten, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis auf Nebenwirkungen" bei Becel pro.activ gibt. Andererseits können wir belegen, dass sogar eine ganze Reihe von Studien Hinweise auf Risiken solcher Produkte liefern. Die Aussage Unilevers, gegen die sich unsere Klage gerichtet hatte, ist also nachweislich falsch. Aber dennoch zulässig: In zweiter Instanz stufte nach dem Landgericht Hamburg auch das Hanseatische Oberlandesgericht das Zitat als "Meinungsäußerung" ein. Und als solche ist sie zulässig, ob sie nun wahr ist oder nicht. Unsere Beweise spielten in dem Prozess keine Rolle: Denn weil die Richter die Aussage als Meinung und nicht als "Tatsachenbehauptung" einstuften, überprüften sie gar nicht erst ihren Wahrheitsgehalt.

Wir werden es nicht akzeptieren, dass ein Unternehmen mit einem Produkt Geld verdient, seinen Kunden dabei gesundheitliche Risiken zumutet und die Hinweise auf solche Risiken einfach leugnen darf! Auf die Sicherheit von Lebensmitteln müssen wir uns schließlich verlassen können. Und es geht hier keineswegs um Kleinigkeiten: Studien haben den Verdacht genährt, dass Lebensmittel mit hochkonzentriert zugesetzten Phytosterinen das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen - Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen.

Was werden wir also tun? Erstens: Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen - sehr wahrscheinlich werden wir den Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bringen.

Zweitens: Wir haben bei der Europäischen Kommission den Antrag gestellt, Becel pro.activ und anderen Lebensmitteln mit hochkonzentriert zugesetzten Phytosterinen die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Denn die europäischen Gesetze sagen ganz klar: Neuartige Lebensmittel wie Becel pro.activ "dürfen" keine Gefahr für die Verbraucher sein. Als die EU die Zulassung auf Betreiben Unilevers erteilt hat, lagen die kritischen Studien allerdings noch gar nicht vor. Die Sicherheitsprüfung der EU ist 15 Jahre alt - hat also mit dem heutigen Stand der Wissenschaft nur noch wenig zu tun!

Drittens: Wir werden weiterhin Druck auf Unilever ausüben. Solange die Zweifel an der Sicherheit nicht ausgeräumt werden können, muss Becel pro.activ aus dem Supermarkt verschwinden. Zehntausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben unsere Forderung bereits unterstützt. Also, unsere große Bitte:

1) Seien auch Sie dabei und unterzeichnen Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion:

Verkauf von Becel pro.activ stoppen! Hier protestieren!

2) Leiten Sie unsere Aktion weiter und fordern Sie Freunde, Familie und Kollegen auf, ebenfalls zu unterzeichnen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr foodwatch-Team

P.S.: Lebensmittel müssen sicher sein! Dafür kämpfen wir: Mit Kampagnen gegen zweifelhafte Praktiken von Unternehmen. Mit klaren Positionen gegenüber Behörden und Politikern. Und notfalls auch vor Gericht. All das ist nur möglich mit Ihrer Hilfe! Unterstützen auch Sie unsere Arbeit und werden Sie Fördermitglied von foodwatch.

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