Es bleiben nur noch wenige Tage: Anfang März, so hören wir aus Brüssel, will die Europäische Union entscheiden, ob Glyphosat für mindestens weitere zehn Jahre auf unsere Äcker gespritzt werden darf. Weitere zehn Jahre Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff, den Experten der WHO für "wahrscheinlich krebserregend" halten - weitere zehn Jahre, in denen Glyphosat-Präparate mit hochgiftigen Zusatzstoff-Cocktails massenhaft auf Europas Äcker ausgebracht werden. Das dürfen wir nicht zulassen!
Seit langem tobt ein Streit der Wissenschaft um die Risiken von Glyphosat. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält den Wirkstoff, der in zahlreichen Unkrautvernichtungsmitteln enthalten ist, für "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen". Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA kommt zu anderen Ergebnissen. Gegenseitig werfen sich die Wissenschaftler Fehler vor. Und wer sitzt zwischen allen Stühlen? Wir Verbraucherinnen und Verbraucher! Denn das Risiko tragen wir, es geht um unsere Gesundheit!
Vorsorgeprinzip achten!
Doch so vertrackt die wissenschaftliche Bewertung, so einfach ist die politische Lage. Eigentlich. Denn in der EU gilt das Vorsorgeprinzip, es ist elementarer Teil des europäischen Lebensmittelrechts, niedergeschrieben in der so genannten Basisverordnung 178 aus dem Jahre 2002. Was heißt das? Das bedeutet, dass alle Risiken für unsere Gesundheit verhindert werden müssen - und zwar bereits dann, wenn noch nicht abschließend bewiesen werden konnte, dass das Risiko auch wirklich besteht. Vorsorglich! Eine neue Zulassung für Glyphosat dürfte es politisch also nur dann geben, wenn sich die wissenschaftlichen Hinweise auf ein Krebsrisiko als unbegründet erwiesen haben. Genau das ist aber nicht der Fall! Deshalb wollen wir die Europäische Kommission an das Vorsorgeprinzip erinnern. Wir fordern: Keine neue Zulassung für Glyphosat!
Grundsätzlich muss allen potenziell schädlichen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel die Zulassung entzogen werden, sobald es substantielle Hinweise auf gesundheitliche Risiken gibt. Denn es darf nicht sein, dass, wenn die eine schädliche Substanz verboten wird, einfach eine andere, genauso schädliche, gespritzt wird. Bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen deshalb nur noch solche Wirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen - sei es für die Wirkstoffe selbst oder für die zahlreichen Zusätze in den anwendungsfertigen Präparaten.
Helfen Sie mit, die vielleicht letzte Chance zu nutzen, die wir noch haben. Fordern Sie mit uns den Stopp von Glyphosat, unterzeichnen Sie jetzt unseren Eil-Appell an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.
Petitions-Text
Sehr geehrter Herr Andriukaitis,
die Europäische Union muss in Kürze über eine neue Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat entscheiden, der in vielen Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt wird. Ich fordere Sie auf, diese Zulassung nicht zu erteilen.
Die Wissenschaft liefert keine eindeutige Risikobewertung: Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält Glyphosat für „wahrscheinlich krebserregend“ beim Menschen, die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) kommt zu einer anderen Einschätzung. In dieser Situation muss das Vorsorgeprinzip aus der EU-Basisverordnung 178/2002 greifen. Das bedeutet: Solange die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat wissenschaftlich umstritten sind, muss im Zweifel zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher gehandelt werden. Ein Risiko für die Gesundheit der Menschen darf nicht eingegangen werden. Für eine Neuzulassung von Glyphosat fehlt also die Grundlage.
Sehr geehrter Herr Kommissar, bitte wenden Sie das Vorsorgeprinzip konsequent an. Das heißt:
Glyphosat darf angesichts des wissenschaftlichen Streits nicht erneut zugelassen werden;
Grundsätzlich muss allen potenziell schädlichen Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel die Zulassung entzogen werden, sobald es substantielle Hinweise auf gesundheitliche Risiken gibt;
bei künftigen Zulassungsverfahren dürfen nur noch solche Einzelwirkstoffe und Präparate als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die transparent und unabhängig toxikologisch bewertet wurden und bei denen keine substantiellen Hinweise auf gesundheitliche Risiken für die Verbraucherschaft vorliegen.
Mit freundlichem Gruß,
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