Nach Abgabe an die zuständige Verwaltungsbehörde erließ der Neckar-Odenwald-Kreis gegen den Geschäftsstellenleiter des Betriebs einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro – der aktuell rechtskräftig wurde.
Wie die PETA-Recherche zeigte, überschritten Arbeiter des Betriebes bei der Tötung von Schweinen vielfach die vorgeschriebenen Höchstzeiträume von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt an der Kehle, sodass die Tiere beim Ausbluten teilweise das Bewusstsein wiedererlangen konnten.
Im Schefflenzer Schlachtbetrieb wurde außerdem ein Arbeiter eingesetzt, der keinen Sachkundenachweis vorweisen konnte – er war sogar wegen “erheblicher Defizite in Theorie und Praxis” (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis v. 06.08.2014 an die Staatsanwaltschaft) durch die entsprechende Prüfung gefallen.
Jedes Jahr werden etwa 58 Millionen Schweine in deutschen Schlachthöfen getötet. Laut Bundesregierung sind dabei bis zu 12 %, also hochgerechnet etwa sechs bis acht Millionen Tiere nicht ausreichend betäubt und weisen teilweise sogar noch Lebenszeichen auf, wenn sie in das über 100 Grad heiße Brühbad kommen.
Lest hier, warum der Tod mit den gängigen Betäubungsmethoden alles andere als “tiergerecht” ist!
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Zusatz: Wir können verstehen, dass sich 500 Euro nach wenig Geld anhören mag. Jedoch sind wir froh, wenn die Tierquälerei an Tieren in der Landwirtschaft überhaupt geahndet und auch verurteilt wird.
Quelle: http://www.veganblog.de/2015/04/29/erfolg-geldbusse-fuer-schlachthofleiter-nach-peta-anzeige/#.VUHT28bVBEY
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