Parallel zu massiven Kompetenzerweiterungen der Bundeswehr im Innern sowie bei Auslandseinsätzen steht nun eine massive Aufrüstung der Bundeswehr an. 130 Milliarden Euro sollen in neue Panzer, Ausrüstung, Kampfflieger und Drohnen fliesen. Und das obwohl Deutschland von „Freunden umzingelt“ ist, wie Helmut Kohl es einst nannte.
„Der Bundestag stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“ – so lautet der Artikel 87 des Grundgesetzes. Er spricht der Bundeswehr damit nicht nur Verfassungsrang zu, sondern benennt im gleichen Atemzug deren klaren Auftrag: Die Verteidigung des Bundes- bzw. Bündnisgebietes. Blickt man auf die Nachbarn Deutschlands, so kommt man nur schwerlich zu dem Schluss die Bundesrepublik sei derzeit dringend bedroht. „Deutschland ist von Freunden umzingelt“ sagte Helmut Kohl nach der Wiedervereinigung. An diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert.
Dennoch soll die Bundeswehr nun einer massiven Aufrüstung unterzogen werden. 130 Milliarden Euro sollen laut Verteidigungsministerin in den kommenden 15 Jahren dafür aufgewendet werden. – das entspricht beinahe einer Verdoppelung der bisherigen Mittel. Ursula von der Leyen (CDU) verlangte dafür eine kräftige Aufstockung des Wehretats im Bundeshaushalt und zeigte sich zuversichtlich diese zu bekommen. Im ARD „Morgenmagazin“ sagte sie: „Ich habe große Offenheit gespürt und gehe jetzt in die Detailverhandlungen für den Haushalt, aber bin guten Mutes.“
„Hintergrund“ berichtet: „Demnach soll die Zahl der Kampfpanzer ‚Leopard 2‘ von 225 auf 320 und die Zahl der Transportpanzer von 1170 auf 1300 erhöht werden. Von den Spähpanzern ‚Fennek‘ soll die Bundeswehr 248 statt 217 erhalten. Zudem sollen der Truppe 101 statt 89 der ‚Panzerhaubitzen 2000‘ zur Verfügung gestellt werden. Bei den Schützenpanzern gibt es eine Option, neben 342 neuen ‚Pumas‘ 196 der alten ‚Marder‘-Modelle beizubehalten.“ Und auch die personelle Obergrenze für die Truppe soll gekippt werden. Die Regelung, die seit der Bundeswehrreform von Thomas de Maiziere gilt und die Armee auf 180.000 Mann begrenzte, wird wohl voraussichtlich ebenfalls nach oben korrigiert.
Zuletzt bekam die Bundeswehr einige neue Kompetenzen zugesprochen, die das Grundgesetz ursprünglich nicht vorsah. Zu Beginn der Bonner Republik galt in Deutschland eine relativ strikte Trennung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit. Ersteres war klar Aufgabe der Polizeikräfte, während die nationale, dh. äußere Sicherheit, in den Kompetenzbereich der Bundeswehrstreitkräfte fiel.
Mit den Jahren wandelte sich diese strikte Trennung in der Verfassungsrealität jedoch deutlich ab. So wurden bereits bei der Flutkatastrophe Hamburgs im Jahr 1962 Militärgerät und Soldaten zur Rettung von Menschenleben genutzt. Und im Jahr 2012 konstatierte das Bundesverfassungsgericht, dass „Amtshilfe durch die Bundeswehr“ bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ verfassungsrechtlich erlaubt sei. Spätestens seitdem sind Bundeswehreinsätze im Innern kein Tabu mehr, sondern nur noch Frage der jeweiligen Auslegung und Bewertung der Situation. So wurden bereits in den letzten Monaten vermehrt auf Bundeswehreinheiten und -Materialen zurückgegriffen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen.
Ein bewaffneter, das heißt polizeilicher Einsatz der Soldaten war bisher jedoch noch nicht eingetreten. Mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Plädoyer nach den Terroranschlägen von Paris hat der bundesrepublikanische Kurs in Richtung Bundeswehreinsatz im Innern nochmal stärker Fahrt aufgenommen. Ob dafür überhaupt eine Grundgesetzänderung notwendig ist, ist seit dem Urteilsspruch 2012 sowieso fraglich. Wahrscheinlich sind derartige Einsätze bereits jetzt möglich, wenn die Politik dies verlangen würde.
Quelle: http://www.neopresse.com/politik/dach/130-milliarden-massive-aufruestung-der-bundeswehr-geplant/
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„Der Bundestag stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“ – so lautet der Artikel 87 des Grundgesetzes. Er spricht der Bundeswehr damit nicht nur Verfassungsrang zu, sondern benennt im gleichen Atemzug deren klaren Auftrag: Die Verteidigung des Bundes- bzw. Bündnisgebietes. Blickt man auf die Nachbarn Deutschlands, so kommt man nur schwerlich zu dem Schluss die Bundesrepublik sei derzeit dringend bedroht. „Deutschland ist von Freunden umzingelt“ sagte Helmut Kohl nach der Wiedervereinigung. An diesem Zustand hat sich bis heute nichts geändert.
Dennoch soll die Bundeswehr nun einer massiven Aufrüstung unterzogen werden. 130 Milliarden Euro sollen laut Verteidigungsministerin in den kommenden 15 Jahren dafür aufgewendet werden. – das entspricht beinahe einer Verdoppelung der bisherigen Mittel. Ursula von der Leyen (CDU) verlangte dafür eine kräftige Aufstockung des Wehretats im Bundeshaushalt und zeigte sich zuversichtlich diese zu bekommen. Im ARD „Morgenmagazin“ sagte sie: „Ich habe große Offenheit gespürt und gehe jetzt in die Detailverhandlungen für den Haushalt, aber bin guten Mutes.“
„Hintergrund“ berichtet: „Demnach soll die Zahl der Kampfpanzer ‚Leopard 2‘ von 225 auf 320 und die Zahl der Transportpanzer von 1170 auf 1300 erhöht werden. Von den Spähpanzern ‚Fennek‘ soll die Bundeswehr 248 statt 217 erhalten. Zudem sollen der Truppe 101 statt 89 der ‚Panzerhaubitzen 2000‘ zur Verfügung gestellt werden. Bei den Schützenpanzern gibt es eine Option, neben 342 neuen ‚Pumas‘ 196 der alten ‚Marder‘-Modelle beizubehalten.“ Und auch die personelle Obergrenze für die Truppe soll gekippt werden. Die Regelung, die seit der Bundeswehrreform von Thomas de Maiziere gilt und die Armee auf 180.000 Mann begrenzte, wird wohl voraussichtlich ebenfalls nach oben korrigiert.
Zuletzt bekam die Bundeswehr einige neue Kompetenzen zugesprochen, die das Grundgesetz ursprünglich nicht vorsah. Zu Beginn der Bonner Republik galt in Deutschland eine relativ strikte Trennung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit. Ersteres war klar Aufgabe der Polizeikräfte, während die nationale, dh. äußere Sicherheit, in den Kompetenzbereich der Bundeswehrstreitkräfte fiel.
Mit den Jahren wandelte sich diese strikte Trennung in der Verfassungsrealität jedoch deutlich ab. So wurden bereits bei der Flutkatastrophe Hamburgs im Jahr 1962 Militärgerät und Soldaten zur Rettung von Menschenleben genutzt. Und im Jahr 2012 konstatierte das Bundesverfassungsgericht, dass „Amtshilfe durch die Bundeswehr“ bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ verfassungsrechtlich erlaubt sei. Spätestens seitdem sind Bundeswehreinsätze im Innern kein Tabu mehr, sondern nur noch Frage der jeweiligen Auslegung und Bewertung der Situation. So wurden bereits in den letzten Monaten vermehrt auf Bundeswehreinheiten und -Materialen zurückgegriffen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen.
Ein bewaffneter, das heißt polizeilicher Einsatz der Soldaten war bisher jedoch noch nicht eingetreten. Mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Plädoyer nach den Terroranschlägen von Paris hat der bundesrepublikanische Kurs in Richtung Bundeswehreinsatz im Innern nochmal stärker Fahrt aufgenommen. Ob dafür überhaupt eine Grundgesetzänderung notwendig ist, ist seit dem Urteilsspruch 2012 sowieso fraglich. Wahrscheinlich sind derartige Einsätze bereits jetzt möglich, wenn die Politik dies verlangen würde.
Quelle: http://www.neopresse.com/politik/dach/130-milliarden-massive-aufruestung-der-bundeswehr-geplant/
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