Bisher wurden die Meldepflichten für Bürger von Landesgesetzen bestimmt, die sich am Melderechtsrahmengesetz (MRRG) vom 16.08.1980 orientiert haben; doch diese werden nun aufgehoben und zum 1. November 2015 durch ein bundesweites Meldegesetz ersetzt.
Staaten sind bekannt dafür, auf die Kontrolle der Bürger großen Wert zu legen. Falls Sie wissen wollen, wie weit es damit schon ist, lade ich Sie dazu ein, einmal einen Blick in die bisherigen Erlasse zu werfen.
Im rheinland-pfälzischen Meldegesetz können Sie z.B. lesen:
§ 13 Allgemeine Meldepflicht (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.
Und wenn Sie sich nicht daran halten?
§ 36 Bußgeldbestimmungen (3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, solche nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Dies scheint aber alles nicht genug zu sein. So drängt die Bundesregierung schon seit 4 Jahren auf ein neues, bundesweites Gesetz – das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.
Den ersten Anlauf nahm sie damit im Juni 2012 – während der Fußball-Europameisterschaft.¹ Bevor ich Ihnen hier aber den Inhalt erläutere, zeige ich erst einmal, warum dieses Gesetz überhaupt erst bekannt wurde. Die Abstimmung des Bundestages war für den 28. Juni geplant. Dann kam ein Änderungsantrag, dem der Innenausschuss des Bundestages am 27. Juni zustimmte.¹’² Diese Vorlage, die eine Weitergabe der bürgerlichen Meldedaten an Adresshändler sehr vereinfacht hätte,³ wurde dann am Folgetag “verabschiedet”.
Insgesamt saßen 28 Abgeordnete im Bundestag – der Rest vor der Glotze (?), denn im Halbfinale spielte Deutschland gegen Italien. Dies löste eine kleine Welle des Protestes aus und führte dazu, dass die entsprechenden Stellen (in dem Gesetz) wieder “berichtigt” wurden. Später kam es erneut zur Abstimmung und das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wurde angenommen und am 8. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Da es weiter Protest gab, wurde das Inkrafttreten schließlich noch einmal verschoben – auf den 1. November.
Nun zum Inhalt. Die oben erwähnte Geldbuße wird verdoppelt:
§ 54 (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Unter Absatz 1 fällt auch:
§ 19 (6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
In Zukunft soll auch die Anschrift des Wohnungsgebers und des Vermieters gespeichert werden:
§ 3 (2) 10. für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 und § 50 Absatz 4 den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers […]
Der Bürger steht unter Generalverdacht. Nach § 19 soll der Wohnungsgeber in Zukunft schriftlich oder elektronisch den Einzug und sogar den Auszug bestätigen. Bedenken Sie hierbei, dass es in der EU Länder gibt, die gar kein Melderegister führen. Dazu gehören auch Frankreich oder England.
Eine weitere Änderung führt dazu, dass die deutschen Bürger nun auch noch eine Wohnanschrift im Ausland angeben müssen, sofern sie sich in Deutschland abmelden. Bisher musste man nur den Staat angeben:
§ 3 (1) 12. […] bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat […]
Die Kontrolle wird also immer massiver – nicht nur hier. Inzwischen gibt es schon eine EU-weite Melderegisterauskunft: RISER. Ich bitte Sie und Euch, verbreitet diesen Artikel und macht bekannt, was bei uns abläuft. [Das neue Gesetz findet Ihr hier.]
Quellen:
¹ http://www.sueddeutsche.de/politik/uebereilte-bundestagsabstimmung-zum-melderecht-unter-dem-radar-der-oeffentlichkeit-1.1406738
² Minute 6:50 und 12:00: http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=3391520
³ Minute 6:30 und 12:15: http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=3391520
³ https://www.piratenpartei.de/2012/07/05/meldebehorden-geben-daten-von-burgern-frei/
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Verwaltungsrecht/entwurf_meldegesetz.pdf?__blob=publicationFile
Gelesen bei: https://erdenherz.wordpress.com/2015/10/15/skandalgesetz-totale-kontrolle-im-meldewesen-ab-dem-1-november-2015/
Staaten sind bekannt dafür, auf die Kontrolle der Bürger großen Wert zu legen. Falls Sie wissen wollen, wie weit es damit schon ist, lade ich Sie dazu ein, einmal einen Blick in die bisherigen Erlasse zu werfen.
Im rheinland-pfälzischen Meldegesetz können Sie z.B. lesen:
§ 13 Allgemeine Meldepflicht (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.
Und wenn Sie sich nicht daran halten?
§ 36 Bußgeldbestimmungen (3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, solche nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Dies scheint aber alles nicht genug zu sein. So drängt die Bundesregierung schon seit 4 Jahren auf ein neues, bundesweites Gesetz – das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.
Den ersten Anlauf nahm sie damit im Juni 2012 – während der Fußball-Europameisterschaft.¹ Bevor ich Ihnen hier aber den Inhalt erläutere, zeige ich erst einmal, warum dieses Gesetz überhaupt erst bekannt wurde. Die Abstimmung des Bundestages war für den 28. Juni geplant. Dann kam ein Änderungsantrag, dem der Innenausschuss des Bundestages am 27. Juni zustimmte.¹’² Diese Vorlage, die eine Weitergabe der bürgerlichen Meldedaten an Adresshändler sehr vereinfacht hätte,³ wurde dann am Folgetag “verabschiedet”.
Insgesamt saßen 28 Abgeordnete im Bundestag – der Rest vor der Glotze (?), denn im Halbfinale spielte Deutschland gegen Italien. Dies löste eine kleine Welle des Protestes aus und führte dazu, dass die entsprechenden Stellen (in dem Gesetz) wieder “berichtigt” wurden. Später kam es erneut zur Abstimmung und das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wurde angenommen und am 8. Mai 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Da es weiter Protest gab, wurde das Inkrafttreten schließlich noch einmal verschoben – auf den 1. November.
Nun zum Inhalt. Die oben erwähnte Geldbuße wird verdoppelt:
§ 54 (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Unter Absatz 1 fällt auch:
§ 19 (6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
In Zukunft soll auch die Anschrift des Wohnungsgebers und des Vermieters gespeichert werden:
§ 3 (2) 10. für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 und § 50 Absatz 4 den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers […]
Der Bürger steht unter Generalverdacht. Nach § 19 soll der Wohnungsgeber in Zukunft schriftlich oder elektronisch den Einzug und sogar den Auszug bestätigen. Bedenken Sie hierbei, dass es in der EU Länder gibt, die gar kein Melderegister führen. Dazu gehören auch Frankreich oder England.
Eine weitere Änderung führt dazu, dass die deutschen Bürger nun auch noch eine Wohnanschrift im Ausland angeben müssen, sofern sie sich in Deutschland abmelden. Bisher musste man nur den Staat angeben:
§ 3 (1) 12. […] bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat […]
Die Kontrolle wird also immer massiver – nicht nur hier. Inzwischen gibt es schon eine EU-weite Melderegisterauskunft: RISER. Ich bitte Sie und Euch, verbreitet diesen Artikel und macht bekannt, was bei uns abläuft. [Das neue Gesetz findet Ihr hier.]
Quellen:
¹ http://www.sueddeutsche.de/politik/uebereilte-bundestagsabstimmung-zum-melderecht-unter-dem-radar-der-oeffentlichkeit-1.1406738
² Minute 6:50 und 12:00: http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=3391520
³ Minute 6:30 und 12:15: http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=3391520
³ https://www.piratenpartei.de/2012/07/05/meldebehorden-geben-daten-von-burgern-frei/
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Verwaltungsrecht/entwurf_meldegesetz.pdf?__blob=publicationFile
Gelesen bei: https://erdenherz.wordpress.com/2015/10/15/skandalgesetz-totale-kontrolle-im-meldewesen-ab-dem-1-november-2015/
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