2015-10-15

Vorratsdatenspeicherung wird durchgeschleust

Während seit Wochen und Monaten alles mit der Flüchtlingskrise beschäftigt ist, hat das Große Kotzen die Große Koalition (GroKo) den heftig umstrittenen Regierungsentwurf zum Protokollieren von Nutzerspuren noch diese Woche fast unverändert durch den Bundestag geschleust.



Nur ganz leicht abgeändert hat das Vorhaben gestern den federführenden Rechtsausschuss des Bundestags passiert und bereits morgen früh sind die abschließenden Lesungen im Plenum geplant. Die neue Vorratsdatenspeicherung könnte dann mit dem Segen des Bundespräsidenten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt prinzipiell noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Trotz Entscheidung des Verfassungsgerichtes von 2010 und dem des Europäischen Gerichtshofes soll die Bevölkerung systematisch ausspioniert werden, wie es sich nicht einmal Erich Mielke hätte vorstellen können. Beide Gerichte unterstellten dem Instrument eine große Eingriffstiefe und warnten vor Missbrauchsgefahren.

Zugangsanbieter müssen laut Gesetzentwurf Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen lang speichern. Der Bereich E-Mail soll ausgenommen werden. Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, müssen keine Daten aufbewahren. Das bezieht sich gemäß Bundesnetzagentur etwa auf Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen.

Provider und Anbieter von Internet-Telefonie müssen nach dem neuen Paragraph 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) neben IP-Adressen auch eine zugewiesene Benutzerkennung wie Port-Nummern speichern.

Damit entsteht allerdings eine deutlich größere Datenmenge und somit auch ein genaueres Internet-Nutzungsprotokoll für besuchte Webseiten als bei der ersten Vorratsdatenspeicherung. Bis heute fehlt ein Nachweis für die Behauptung, die Vorratsdatenspeicherung helfe bei der Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten. Im Gegenteil kommen sämtliche in dieser Hinsicht durchgeführten Studien und Gutachten zu dem Ergebnis, daß das Instrument keine Auswirkungen auf die Aufklärungsquoten hat oder sie sogar verschlechtert. Die Speicherung der Vorratsdaten soll ohne konkreten Anlass erfolgen. Gerade mit diesem Gesichtspunkt hatte der EuGH die Grundrechtswidrigkeit der VDS-Richtlinie begründet.

Im Verbund mit existierenden und geplanten Überwachungsmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene wird durch die Vorratsdatenspeicherung ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins in der Bevölkerung hervorgerufen, weshalb sie gegen die vom Bundesverfassungsgericht angestellte Überwachungsgesamtrechnung (1 BvR 256/08, Urt. v. 2. März 2010, Rn 218) verstößt.

Was war das doch wieder für Gerede anlässlich der 25 Jahrfeier Deutsche Einheit über die flächendeckende Überwachung in DDR durch die Staatssicherheit! Da wurde wieder erzählt, daß es einfach unfassbar sei, wie eine damalige Regierung ihrem Volk nur so mißtrauen konnte und wie perfide das Ganze war.

Doch das was hier in dieser sogenannten “Demokratie” passiert, steht dem in der DDR und vielleicht sogar dem im Dritten Reich in nichts nach. Auch unsere ReGIERung mißtraut ihrem Volk und will es mundtot machen. Denn wer sich überwacht fühlt, wird nie wie ein freier Mensch agieren und alles worüber nicht geredet wird, weil man nicht weiß welche Konsequenzen das haben könnte, ist folglich auch nie passiert. Wer hier noch glaubt, daß wir in einer Demokratie leben, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.

Und was macht der verblödete deutsche Michel? Nichts! Der lässt alles auf sich zukommen und hat hinterher wieder von nichts gewußt. Im besten Falle wird er wieder sagen: “Na und? Ich habe nichts zu verbergen.” Solche Flachzangen möchte ich dann mal erleben, wenn sie erfahren, daß alle Geheimdienste, Polizeibehörden etc. pp. wissen, in welcher Art und Weise sie ihre Alte besteigen bzw. sich besteigen lassen.

Für alle anderen, die ihre Privatsphäre schützen wollen, empfehle ich für die Nutzung des Internets eine Verschlüsselungssoftware. Die benutzerfreundlichste ist dabei “The Onion Router” kurz “TOR”. Die “Onion” (übersetzt Zwiebel) macht genau das wie sie aufgebaut ist. Wenn jemand versucht, den Datenverkehr über das Netzwerk zu überwachen, sieht er nur die verschiedenen äußeren Schalen der Zwiebel, aber nicht, wer sich im Kern verbirgt. Die Tor-Software verschlüsselt die Identität seiner Nutzer, sie surfen anonym im Netz.

Die einzelnen Server an den Knotenpunkten kennen jeweils nur den Andockpunkt vor und nach sich. Hat ein Datenpaket drei Knoten passiert, ist die IP-Adresse des Absenders also nicht mehr nachvollziehbar. Von diesem dritten Knotenpunkt aus wird der Datenverkehr daraufhin anonym ins Internet geleitet.

Das klingt für den Normaluser vielleicht kompliziert, ist aber ganz einfach. Man muß sich nur ein kleines Programm, das “Tor Browser Bundle”, auf den Rechner laden und es starten. Daraufhin öffnet sich ein spezieller Browser, der das anonyme Surfen ermöglicht. Zudem ist es auch portabel. Das heißt, es benötigt keine Installation. Es gibt natürlich keine absolute Sicherheit, aber es ist jedenfalls eine Möglichkeit.

Wer zur Sicherheit direkt seinen gesamten TCP/IP- und DNS-Verkehr anonym halten möchte, kann alternativ das auf Tor basierende Tunneling-Tool Tortilla herunterladen. Für Android gibt es die App Orbot. Sie stellt eine Internet-Verbindung über das Tor-Netzwerk her, die von anderen Apps genutzt wird.

Zum Schluss HIER noch eine Vorlage für E-Mails an die Parlamentarier des Bundestages. Bombardiert die mit E-Mails bis denen der Arsch platzt. Wenn Ihr dabei auch anonym bleiben wollt dann holt Euch HIER eine 24-Stunden-Wegwerf-Email-Adresse und benutzt dort bitte einen Fantasie-Namen.

Quelle: http://schnake.square7.ch/wp/?p=12700

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bei Kommentaren bitten wir auf Formulierungen mit Absolutheitsanspruch zu verzichten sowie auf abwertende und verletzende Äußerungen zu Inhalten, Autoren und zu anderen Kommentatoren.

Daher bitte nur von Liebe erschaffene Kommentare. Danke von Herzen, mit Respekt für jede EIGENE Meinung.