Das Ministerium für Umwelt, Forst und Klimaschutz in Indien hat unter dem Tierschutzgesetz von 1960 nun drei neue Benachrichtigungen in seinem Amtsblatt veröffentlicht. Die Regierung hat zusätzliche Schutzbestimmungen für Hunde, Fische, Kühe, Büffel, Kamele und andere Tiere, die auf Tiermärkten verkauft werden, verabschiedet. Hervorzuheben ist außerdem, dass die Regierung mit den neuen Bestimmungen zur Vermeidung von Tierquälerei dazu beiträgt, gequälte Tiere ihren Peinigern wegzunehmen.
Erfolg für PETA Indien
Dieser Fortschritt ist den gemeinsamen Bemühungen verschiedener Tierschutzgruppen, u.a. PETA India, zu verdanken. PETA India war in die öffentlichen Anhörungen zu diesen Bestimmungen involviert und konnte durch Stellungnahmen dazu beitragen, dass der Tierschutz gestärkt wurde. In einer perfekten Welt würden Tierschutzgesetze jede Form der Tierquälerei verhindern. Hunde sollten weder gezüchtet noch verkauft werden, Kühe und andere Tiere nicht geschlachtet und Fische nicht in Aquarien gehalten. Doch manchmal brauchen Veränderungen Zeit und gehen Schritt für Schritt voran.
Hier einige der wichtigsten Punkte:
Die Bestimmungen zur Vermeidung von Tierquälerei (Pflege und Versorgung von Tieren, die Gegenstand eines Rechtsfalls sind) 2017 besagen: „Wird der Angeklagte verurteilt oder bekennt sich schuldig, soll der Richter ihm das Besitzrecht am Tier entziehen und das beschlagnahmte Tier […] abgeben, […] von wo aus es angemessen vermittelt oder anderweitig abgegeben werden kann.“
Den neuen Bestimmungen zufolge müssen sich Hundezüchter und Inhaber von Aquarien oder Zoohandlungen, die Fische verkaufen, bei der Tierschutzstelle ihres Bundesstaates registrieren lassen.
Aquarien dürfen keine „Wale, Pinguine, Otter, Manatis, See- oder Meeresschildkröten, künstlich gefärbte Fische, Fischarten, die unter dem Wildtierschutzgesetz von 1972 (53 von 1972) aufgeführt sind oder auch Tierarten, die unter Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet sind,“ halten, unterbringen oder ausstellen.
Der Verkauf von für die Schlachtung bestimmten Kamelen und allen Rinderarten, einschließlich Büffeln, auf Tiermärkten ist nicht erlaubt.
Der Verkauf von für die Schlachtung bestimmten Kamelen und allen Rinderarten, einschließlich Büffeln, auf Tiermärkten ist nicht erlaubt.
Der Verkauf von Rindern und Kamelen darf nur an Personen erfolgen, die durch gültige Dokumente nachweisen können, dass sie „Landwirte“ sind.
Einige Formen der Tierquälerei, die aktuell auf Märkten vorzufinden sind, sind in Zukunft nicht mehr erlaubt. Dazu gehören heiße und kalte Brandzeichen, das Verstümmeln von Ohren oder auch die Zwangsfütterung mit einer Flüssigkeit, damit die Tiere dicker erscheinen und so einen besseren Preis erzielen.
Leider verhindern auch die neuen Bestimmungen nicht, dass die Milchindustrie Tiere an die Rindfleischindustrie liefert. Die indische Rindfleischindustrie ist deshalb so riesig, weil die Milchindustrie riesig ist.
Mehr über den Zusammenhang zwischen Rindfleisch und Milchprodukten in Indien erfahrt ihr hier.
Und vergesst nicht: Fische in Aquarien leiden genauso wie Tiere in Zoos. Bitte besucht keine Aquarien. Wenn niemand mehr für diese traurigen Ausstellungen bezahlt, müssen sie irgendwann schließen.
Hundezüchter zu regulieren, wird sie nicht davon abhalten, neue Würfe zu produzieren. Und jedes Mal, wenn jemand einen Hund beim Züchter oder in einer Zoohandlung kauft, verliert ein obdachloser Hund seine Chance auf ein neues Zuhause.
Und vergesst nicht: Fische in Aquarien leiden genauso wie Tiere in Zoos. Bitte besucht keine Aquarien. Wenn niemand mehr für diese traurigen Ausstellungen bezahlt, müssen sie irgendwann schließen.
Hundezüchter zu regulieren, wird sie nicht davon abhalten, neue Würfe zu produzieren. Und jedes Mal, wenn jemand einen Hund beim Züchter oder in einer Zoohandlung kauft, verliert ein obdachloser Hund seine Chance auf ein neues Zuhause.
Wir können diesen Teufelskreis durchbrechen und Leben retten, indem wir Tiere aus dem Tierheim oder von der Straße adoptieren, anstatt beim Züchter oder in Zoohandlungen zu kaufen.
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