Das Landgericht hatte im Mai 2017 drei Angeklagte des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und erklärte, dass die Massentierhaltung gesellschaftlich akzeptiert sei und daher das Tierschutzgesetz in diesem Bereich nicht gelte. "Das Urteil macht mich tief betroffen und ich setze darauf, dass wir rechtsstaatlich zu einer Wende für Mensch und Tier gelangen können. Daher unterstützt die Erna-Graff-Stiftung einen der drei Angeklagten, Jonathan Steinhauser, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Revision geht."
Der Angeklagte Steinhauser machte deutlich, dass er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte, über die tierschutzwidrigen Zustände in der Putenmastanlage zu wissen, aber nicht tätig zu werden. Über sein Urteil war er entsetzt. "Mit diesem Urteil besagt das Gericht, dass es egal ist, wie grausam die Zustände in einer Mast sind, es wäre immer gerechtfertigt", meinte Steinhauser. Sein Verteidiger Hans-Georg Kluge ergänzte: "Solch Behauptungen hat noch kein Gericht in der Nachkriegszeit aufgestellt. Im Gegenteil, das Heilbronner Urteil verstößt sogar gegen höherrangige Bundesrechtsprechung."
Für Bestürzung sorgte die erstmalige öffentliche Vorführung von Videomaterial aus der betroffenen Mast aus Ilshofen. Der Leipziger Tierarzt Jens Hübel kommentierte die gezeigten Sequenzen und attestierte für Massentierhaltung typische Erscheinungen: Schnabelamputationen, Kannibalismus unter den Puten, Federpicken, gravierende Verletzungen wie unversorgte, offene Brüche und gefüllte Kadavertonnen.
Deutliche Worte fand auch Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Tierarzt und stellvertretender Sprecher der Landestierschutzbeauftragten: "Die Bilder zeigen eindeutig, dass sich Tiere über einen längeren Zeitraum gequält haben. Ich sehe hier ein Versagen der Politik, aber auch ein Versagen, der Gesellschaft.", sagte Willimzik.
Tierschützer blicken nun mit Spannung auf den anstehenden Revisionsprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Wir hoffen, dass das krasse Fehlurteil aus Heilbronn korrigiert und dem Wohle der Tiere Beachtung geschenkt wird.", so Dr. Eisenhart von Loeper. "Notfalls ist die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz auch bereit, den Angeklagten bis zum Bundesverfassungsgericht zu unterstützen."
Quelle: Erna-Graff-Stiftung (ots)
Quelle: https://www.extremnews.com
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