Eine französische Behörde hat einem Unkrautvernichtungsmittel von Bayer die Zulassung entzogen. Risiken des Mittels Basta F1 für die Gesundheit könnten nicht ausgeschlossen werden, teilte die Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses) am Donnerstag mit.
Das gelte für Anwender des Mittels und für Menschen, die sich am Einsatzort aufhalten. Bayer sei bereits am Dienstag darüber informiert worden, dass die Zulassung für den französischen Markt nicht erneuert wird.
Bayer zeigte sich erstaunt über die Entscheidung der französischen Lebensmittelbehörde. Das Unternehmen habe von der Behörde am 2. August 2016 eine positive Stellungnahme anlässlich der im Jahr 2009 beantragten Widerzulassung erhalten, erklärte ein Sprecher. Als Grundlage für den Widerruf habe Anses ein neues europäisches Beurteilungsverfahren herangezogen, ohne aktuell verfügbare Daten zu berücksichtigen.
Dies habe zu einer „Überbewertung eines möglichen Risikos für die menschliche Gesundheit geführt“. Basta F1 enthält laut der französischen Behörde den Wirkstoff Glufosinat, der als vermutlich fortpflanzungsgefährdend eingestuft sei. Es werde im Wein-, Obst-, Gemüse- und Kartoffelanbau eingesetzt und sei das einzige Anti-Unkraut-Mittel auf Basis des Wirkstoffs Glufosinat, das in Frankreich bislang zulässig war.
Bayer zeigte sich erstaunt über die Entscheidung der französischen Lebensmittelbehörde. Das Unternehmen habe von der Behörde am 2. August 2016 eine positive Stellungnahme anlässlich der im Jahr 2009 beantragten Widerzulassung erhalten, erklärte ein Sprecher. Als Grundlage für den Widerruf habe Anses ein neues europäisches Beurteilungsverfahren herangezogen, ohne aktuell verfügbare Daten zu berücksichtigen.
Dies habe zu einer „Überbewertung eines möglichen Risikos für die menschliche Gesundheit geführt“. Basta F1 enthält laut der französischen Behörde den Wirkstoff Glufosinat, der als vermutlich fortpflanzungsgefährdend eingestuft sei. Es werde im Wein-, Obst-, Gemüse- und Kartoffelanbau eingesetzt und sei das einzige Anti-Unkraut-Mittel auf Basis des Wirkstoffs Glufosinat, das in Frankreich bislang zulässig war.
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