Wie erwartet hat der Bundesrat heute Morgen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ohne große Widerstände durchgewunken. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für die Wiedereinführung der anlasslosen gesetzlichen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten. Der thüringische Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschuss fand keine Mehrheit.
Vor drei Wochen hatte bereits der Bundestag mit 404 Stimmen für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestimmt. 148 Gegenstimmen von der Opposition und vereinzelt von der SPD konnten dies nicht verhindern.
In der weitaus kürzeren Debatte in der Länderkammer erinnerte Dieter Lauinger (B90/Grüne), thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, welche in der VDS einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen. Lauinger hält die VDS insbesondere für unvereinbar mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und mahnte den Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen an. Er plädierte im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Das Land Thüringen brachte deshalb einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ein, der aber von der Mehrheit der von SPD und CDU/CSU geführten Bundesländer abgelehnt wurde. Da half auch die Unterstützung der Landesregierung Schleswig-Holstein nicht, die auf Initiative der Piratenfraktion ebenfalls für die Anrufung des Vermittlungsausschuss votierte. Wir werden die genauen Abstimmungsergebnisse nachreichen, sobald sie veröffentlicht sind.
Das Gesetz zur VDS muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und könnte nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die übergroße Koalition hat es also geschafft, eine weitere Überwachungsmaßnahme im Eiltempo durch alle parlamentarischen Institutionen zu drücken – ohne ausreichend Zeit für eine öffentliche Diskussion. Der Bürgerrechtsverein Digitalcourage, die Piraten sowie die FDP hatte bereits Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Wie man sich jetzt ganz praktisch gegen die drohende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung wehren kann, haben wir in einem Artikel zur digitalen Selbstverteidigung zusammengefasst.
Quelle: https://netzpolitik.org/2015/bundesrat-winkt-vorratsdatenspeicherung-durch/
Vor drei Wochen hatte bereits der Bundestag mit 404 Stimmen für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestimmt. 148 Gegenstimmen von der Opposition und vereinzelt von der SPD konnten dies nicht verhindern.
In der weitaus kürzeren Debatte in der Länderkammer erinnerte Dieter Lauinger (B90/Grüne), thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, welche in der VDS einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen. Lauinger hält die VDS insbesondere für unvereinbar mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und mahnte den Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen an. Er plädierte im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Das Land Thüringen brachte deshalb einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ein, der aber von der Mehrheit der von SPD und CDU/CSU geführten Bundesländer abgelehnt wurde. Da half auch die Unterstützung der Landesregierung Schleswig-Holstein nicht, die auf Initiative der Piratenfraktion ebenfalls für die Anrufung des Vermittlungsausschuss votierte. Wir werden die genauen Abstimmungsergebnisse nachreichen, sobald sie veröffentlicht sind.
Das Gesetz zur VDS muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und könnte nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die übergroße Koalition hat es also geschafft, eine weitere Überwachungsmaßnahme im Eiltempo durch alle parlamentarischen Institutionen zu drücken – ohne ausreichend Zeit für eine öffentliche Diskussion. Der Bürgerrechtsverein Digitalcourage, die Piraten sowie die FDP hatte bereits Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Wie man sich jetzt ganz praktisch gegen die drohende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung wehren kann, haben wir in einem Artikel zur digitalen Selbstverteidigung zusammengefasst.
Quelle: https://netzpolitik.org/2015/bundesrat-winkt-vorratsdatenspeicherung-durch/
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