2016-06-10

Neuseeland schafft Grundrechte für Tiere


Grundrechte für Tiere wurden 2016 in Neuseeland in die Verfassung aufgenommen.

Das Gesetz, dass bereits im Februar 2016 in Kraft trat, bescheinigt allen Tieren in Neuseeland eine Empfindungsfähigkeit und stellt die Misshandlung von Tieren und Tierversuche unter Strafe. Damit sind auch die Jagd und die Gefangenhaltung von wilden Tieren strafbar.

Durch diese Maßnahme ist Neuseeland Vorreiter in der Auffassung, dass Tiere wie Personen behandelt werden und nicht wie Sachen, wie es die meisten Richter auf dieser Welt sehen. Ob Tiere „Sachen“ oder „Personen“ sind, beschäftigte auch ein Gericht in New York. Dort gingen Juristen für die beiden Schimpansen „Hercules“ und „Leo“ vor Gericht, die in einem Universitätslabor auf Long Island für medizinische Versuche verwendet werden. Ein erster Sieg wurde erzielt, als der Oberste Gerichtshof Manhattan den Fall der beiden nicht-menschlichen Kläger zuließ. Doch im Nachhinein strich die Richterin Barbara Jaffe die Formulierung, ein „Habeas Corpus“ sei eröffnet, aus der Akte, damit nicht das Missverständnis aufkommen könne, sie habe die Schimpansen zu menschlichen Rechtssubjekten erklärt.

60 Milliarden Tiere werden jährlich weltweit getötet, um gegessen zu werden. In Deutschland sind es jährlich 750 Millionen Tiere, darunter 630 Millionen Hühner, 58 Millionen Schweine und 3 Millionen Rinder, die dem Fleischverzehr zum Opfer fallen. In Deutschland ist der Tierschutz stärker verankert als in den meisten anderen Ländern, allerdings nicht in der Form von Grundrechten, sondern als in der Verfassung festgeschriebenes Staatsziel.

In Deutschland wurde 2002 durch den Bundestag der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung.“

Diese Regelung ist allerdings bisher ohne größere rechtspraktische Bedeutung geblieben. Tierversuche zum Beispiel sind in Deutschland erlaubt, allerdings grundsätzlich nur mit Wirbeltieren. Es gelten allerdings einige Ausnahmen – unter anderem für Fische. Meistens setzten die Forscher Nagetiere ein – vor allem Mäuse oder Laborratten. Die Zahl der Pferde, Schweine, Fische, Vögel, Kaninchen oder Meerschweinchen liegt jeweils im einstelligen Prozentbereich. Hunde, Katzen oder Affen müssen nur sehr selten als Versuchtiere herhalten. Menschenaffen kommen in Deutschland schon seit zwei Jahrzehnten nicht mehr zum Einsatz.

Im Jahr 2012 haben Forscher in Deutschland etwa 3,1 Millionen Tiere für Experimente eingesetzt. Ungefähr die Hälfte davon lebte bei den Versuchen. Die anderen Tiere wurden vorher getötet, da nur ihre Organe oder Zellen benötigt wurden. Für alle Tierversuche ist eine Genehmigung von den Behörden nötig. Der Antragsteller muss dafür wissenschaftlich begründen, dass der verfolgte Zweck nicht mit anderen Methoden erreicht werden kann. Die Behörden müssen auch darüber entscheiden, ob das jeweilige Experiment ethisch vertretbar ist.

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