Wer mehr als 6700 Euro im Monat verdient muss künftig höhere Sozialabgaben zahlen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4.537,50 Euro.
Gutverdiener in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen bei den Sozialabgaben einstellen. Das geht aus dem Entwurf der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019“ des Bundesarbeitsministeriums hervor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) berichtet. Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen auf monatlich 6.700 Euro (West) beziehungsweise 6.150 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6.500 Euro in den alten sowie 5.800 Euro in den neuen Bundesländern.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.537,50 Euro. Bisher lag sie bei 4.425 Euro.
Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt damit netto weniger übrig, weil sie auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialbeiträge zahlen müssen. Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr auf 60.750 Euro Jahreseinkommen steigen. In diesem Jahr liegt sie noch bei 59.400 Euro.
Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst nach einer feststehenden Formel.
Für 2017 berücksichtigt das Bundesarbeitsministerium ein Lohnplus von 2,46 Prozent in Westdeutschland, für die neuen Länder einen Zuwachs von 2,83 Prozent. (dts)
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