Die Schweizer Regierung kündigte an, dass die obligatorischen Krankenversicherungen ab Mai 2017 eine homöopathische Behandlung abdecken müssen. Aber nicht nur die Homöopathie ist betroffen. Auch eine Vielzahl anderer Heilmethoden wie Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und anthroposophische Medizin sollen dann Regelleistungen der Schweizer Krankenkassen werden.
Bereits 2012 wurden die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz für alle fünf komplementären Heilmethoden im Rahmen einer Probezeit bis Ende 2015 aufgenommen, damit wollte der damalige Gesundheitsminister Didier Burkhalter den Nachweis erbingen, dass die Leistungen der betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Parallel dazu wollte das Schweizer Innenministerium (Departement des Innern – EDI) ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.
Während des Testzeitraums stellte das EDI jedoch fest, dass es unmöglich sei, „solche Nachweise für diese Disziplinen in ihrer Gesamtheit zu bieten.“ Dies deckt sich mit den bisherigen Erkenntnissen: Da mit den ganzheitliche Therapien der ganze Mensch und nicht nur ein Symptom behandelt wird, ist es unmöglich, eine alternative Behandlung in einer Umgebung zu bewerten, welche kontrollierte Studien normalerweise erfordern. Der Heilerfolg der Komplementärtherapie wird erst über den gesamten Anwendungszeitraum deutlich. Die Wirksamkeit wird mithilfe der individuellen eigenen Erfahrung bewiesen. Das EDI sieht nun vor, dass in Zukunft – wie auch bei anderen medizinischen Fachrichtungen – nur die bestimmte, umstrittene Leistungen überprüft werden. Dabei sollen Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz, ärztliche Erfahrung und Weiterbildung berücksichtigt werden.
Schweizer setzten Regierung per Volksabstimmung unter Druck
Ausschlaggebend für die Neuregelung ist die Volksabstimmung im Jahr 2009, in welcher sich die Schweizer für einen Verfassungsartikel ausgesprochen hatten, der Bund und Kantone verpflichtet, Komplementärmedizin im Gesundheitssystem zu berücksichtigen. Und obwohl im Jahr 2005 die Schweizer Gesundheitsbehörden die Legitimation für alternative Medizin blockiert hatten, stimmten 2009 zwei Drittel der Schweizer für die Eingliederung der fünf Heilmethoden in die Landesverfassungsliste der bezahlten Gesundheitsdienste.
Die Neuregelung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, gilt als großer Schritt in Richtung eines Gesundheitssystem, das auf ganzheitliche Therapien setzt. Außerdem ermöglicht sie eine bessere Kontrolle von Behandlungen innerhalb der komplementären Heilmethoden, sodass langfristig die wirksamsten Ansätze gefunden werden können. Darüber hinaus soll auch der Marktzugang für entsprechende Arzneimittel erleichtert sowie die Ausbildung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern um die entsprechenden Kenntnisse erweitert werden.
In Deutschland gibt es keine ähnliche gesetzliche Regelung, jedoch erstatten ein Großteil der Krankenkassen homöopathische Behandlungen bei bei speziell dafür ausgebildeten Ärtzen auf freiwilliger Basis.
Ausschlaggebend für die Neuregelung ist die Volksabstimmung im Jahr 2009, in welcher sich die Schweizer für einen Verfassungsartikel ausgesprochen hatten, der Bund und Kantone verpflichtet, Komplementärmedizin im Gesundheitssystem zu berücksichtigen. Und obwohl im Jahr 2005 die Schweizer Gesundheitsbehörden die Legitimation für alternative Medizin blockiert hatten, stimmten 2009 zwei Drittel der Schweizer für die Eingliederung der fünf Heilmethoden in die Landesverfassungsliste der bezahlten Gesundheitsdienste.
Die Neuregelung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, gilt als großer Schritt in Richtung eines Gesundheitssystem, das auf ganzheitliche Therapien setzt. Außerdem ermöglicht sie eine bessere Kontrolle von Behandlungen innerhalb der komplementären Heilmethoden, sodass langfristig die wirksamsten Ansätze gefunden werden können. Darüber hinaus soll auch der Marktzugang für entsprechende Arzneimittel erleichtert sowie die Ausbildung von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern um die entsprechenden Kenntnisse erweitert werden.
In Deutschland gibt es keine ähnliche gesetzliche Regelung, jedoch erstatten ein Großteil der Krankenkassen homöopathische Behandlungen bei bei speziell dafür ausgebildeten Ärtzen auf freiwilliger Basis.
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