"Nach dem nun gesprochenen Urteil fällt es uns schwer, den Landesjagdverband noch als Partner im Kampf gegen die illegale Greifvogelverfolgung ernst zu nehmen", so Komitee-Pressesprecher Axel Hirschfeld. Alleine in den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 haben die Vogelschützer bundesweit mehr als 50 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung dokumentiert, ein Fünftel davon in NRW. Neben Tauben- und Hühnerhaltern sind in vielen Fällen Jäger unter den mutmaßlichen Tätern.
Nach Aussage des Komitees gegen den Vogelmord stellte sich bei der Verhandlung heraus, dass der Revierinhaber des Gebietes der ehemalige Jagd- und Bauernpräsident Constantin Freiherr Heeremann von Zuydtwyck ist. Ob Heereman von dem illegalen Greifvogelfang wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Die Verteidigung des Jägers hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)
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