Die Sache ist einfach: Am 14. April 1945 begann offiziell das Besatzungsstatut der Sowjetunion über die DDR, Polen und Weißrussland und endet nach nun mehr 70 Jahren am 1 5 . A p r i l 2 0 1 5 , u m 2 0 : 1 5 U h r . Es müßte normalerweise ein Krieg mit Russland entstehen, um innerhalb der Ostgebiete des Deutschen Reiches nicht ein handlungsfähiges Deutsches Reich mit einer autonomen und starken D-Mark als Währung entstehen zu lassen, wenn das Besatzungsstatut mangels Verlängerung ausläuft. Ausschließlich die nicht mehr existente Sowjetunion ist rechtlich in der Lage, den “Besatzungsvertrag” zu verlängern. Polen und Teile Weißrusslands werden am 15. April 2015 automatisch die D-Mark erhalten und auf Weisung von Russland kann auch die DDR in die Ostgebiete eingegliedert und voll souverän werden. Putin braucht nur abwarten. Es reicht, wenn Putin Frankreich das russische Mandat entzieht – dann müßte die [BRD] das Volkseigentum der DDR sofort in D-Mark erstatten und gleichzeitig alle Verträge, alle Altschulden der [BRD] voll ausgleichen und den Haushalt der Ex-DDR zum 18. Juli 1990 vollständig rückwirkend ausgleichen, abzüglich der Schulden an diesem Tag – das sind lächerliche 6 Milliarden D-Mark. Dazu kommen alle [STEUEREINNAHMEN] ab 18. Juli 1990, 00:00 Uhr, über die NUR die Volkskammer der ehemaligen DDR, oder Russland als Vormund, notstandsrechtlich einen neuen Haushaltsplan machen dürften. Das Gebiet der [BRD] ist wegen des ehemaligen und zwangsvollstreckten Firmenkonstrukts nur die Bannmeile und der Persönlichkeits- bereich eines Personalausweisinhabers . Das ist die Täuschung die gemacht wird.
Warum ist das so?
Auf der Karte des kaiserlichen Staates gibt es nur das Deutsche Reich und Russland. Das [WAHLRECHT] der [BRD] steht auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, sozusagen dem Deutschen Reiche übergelagert (siehe RuStaG UND Ausfertigungsdatum des StaG).
Die [BRD] ist n i c h t Rechtsnachfolger des Kaiserreiches, viel mehr ist die illegale [BRD] Rechtsnachfolger der Weimarer Republik [ROTHSCHILDS] – das ergibt sich aus der Grenzziehung des [GRUNDGESETZES].
Die Gebietskörperschaften des Kaisers sind kein [BUNDES]-Eigentum und auch nicht pfändbar, weil der Kaiser nie Krieg geführt hat, außer seine Bündnisverpflichtungen zu [ÖSTERREICH] zu erfüllen. Mehr hat er nicht gemacht. Die Weimarer Republik ist von [ROTHSCHILD] illegal gegründeter Feindstaat zum Kaiserreich und von dort kann NIEMALS ein Reichsverweser kommen. Die feindliche Übernahme ist mit Hilfe des Notstandsrecht des Kaisers nicht möglich.
Die [BRD] kann also m a x i m a l unter Vortäuschung einer kaiserlichen Wahl in die Rechte und Pflichten eines Notstandsleiters eintreten. Das heißt: sie hat keine [AMT]sgewalt, sondern nur das Recht der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für den [STAAT]. Die einzige “Gefahr” ist der Kampf gegen ein selbst erzeugtes “Rechts”, also gegen sich selbst, denn im Kaiserreich gab es kein “Rechts”, gab es keine Parteien und kein Frauenwahlrecht und kein Wahlrecht unter 25 – folglich sind sie n i e Reichsverweser gewesen und ein Entlastung des Notstandsleiters kann n i e passieren, n i e rechtens werden, weil erst ein neuer Reichsverweser durch das Volks gewählt werden muss und dieser erteilt keine Entlastung, also haftet der Notstandsleiter privat unbeschränkt ohne Privatinsolvenz – aus die Maus. Der feuchte Traum der rot-grünen Koalition ist also, wie sie selbst sagen: daß Frankreich bis zur Elbe reicht und auf der anderen Seite Polen ist. Das funktioniert aber nicht, wenn kein Krieg kommt.
Warum?
Frankreich übt das aktive Mandat der Ex-DDR vom zaristischen Russland aus – wichtig – nicht von der
Sowjetunion! – aber eben auch unter der Maßgabe der Einhaltung rechtstaatlicher Verhältnisse und diese haben wir nicht. Aus diesen Grund funktioniert die Anfechtung der Staatsangehörigkeit nach [GG Artikel 116(1)] und gültig der [ZPO] bei der Wahlprüfung, was die [DPFW.EU] gegenüber dem [BUNDESWAHLLEITER] anlässlich der Europawahl vorgetragen und eingefordert hatte.
Der [BUNDESWAHLAUSSCHUSS] ist nämlich gegenüber sich selbst befangen – deswegen haben sowohl der [BUNDESWAHLLEITER], als auch der [VERFASSUNGSRICHTER] gegen das [WAHLGESETZ] verstoßen, welches die [ZPO] für das Verfahren festschreibt – siehe illegale, zwangsvollstreckte [WAHLGESETZGEBUNG] der [BRD].
Wer Bescheid weiß, hat auch im Hinterkopf, dass der Einigungsvertrag 1991 wieder a u f g e h o b e n wurde. Die [BRD] greift über das französische Mandat auf die Ex-DDR i n d i r e k t zu, weil die Ex- DDR sich nicht wehren kann und nicht weiß, dass sie nach Abzug der sowjetischen!!! Truppen bereits im Notstandsrecht des kaiserlichen Staates steht, aber dieses Recht nicht einfordern kann – sonst wäre das Spiel sofort aus.
WICHTIG: Die Ex-DDR hat juristisch immer noch die D-Mark, aber es gibt niemanden, der sie austeilt.
MERKE: Die Verträge der Volkskammer zur Einführung der D-Mark haben bis heute v o l l e Gültigkeit.
Die Volkskammer wurde n i c h t aufgelöst weil dazu ein V o l k s e n t s c h e i d nötig wäre (Die ehemalige DDR verfügte über eine souveräne Verfassung, ein Grund der Auflösung dieses Staates). Ebenso wurde die Volksarmee und die Volkspolizei n i e aufgelöst. Aus diesem Grund hatte man Panik vor dem DPHW (Deutsches Polizei Hilfswerk), welches die Rechtsgrundlagen der Volkspolizei genutzt hat - das ist möglich! Man hat also einfach nicht wieder zur Volkskammer eingeladen, um neu zu wählen und den Leuten erzählt, sie seien seit 1990 Teil der [BRD] – das ist eine grandiose Lüge des großen Planers.
Die [BUNDESREPUBLIK] hat auch nur Zugriff auf PERSONEN, die freiwillig einen [PERSONALAUSWEIS] haben, nicht auf Menschen. Sie täuschen also ihr eigenes Wachpersonal über den rechtlichen Status der Bewohner der Ex-DDR zum Stichtag 18.07.1990, 00:00 Uhr, bis heute vor. Glaubt ihr ernsthaft, dass die Polen und Weißrussen die angebotene D-Mark per 15. April 2015 ablehnen werden und ebenso das Recht ablehnen, die Goldreserven des Kaiserreiches zurückzufordern – die sind doch nicht blöd! Ebenso wird Putin es nicht versäumen, die DDR aufzuklären, sobald das Mandat Frankreichs gelöscht wird und er wird auch eine Schutztruppe in die Ostsee entsenden (Vermutungen des Autors!), soviel ist sicher, weil das Deutsche Reich mit Russland bereits einen Friedensvertrag hat – den Friedensvertrag von Brest Litowsk.
Wir werden es spätestens morgen sehen. Hier der Link zum Original:
http://www.schauungen.de/forum/index.php?mode=thread&id=27421
Quelle: https://nebadonia.wordpress.com/2015/04/15/kurzinfos-links-leserhinweise-kommentare-100/
Warum ist das so?
Auf der Karte des kaiserlichen Staates gibt es nur das Deutsche Reich und Russland. Das [WAHLRECHT] der [BRD] steht auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, sozusagen dem Deutschen Reiche übergelagert (siehe RuStaG UND Ausfertigungsdatum des StaG).
Die [BRD] ist n i c h t Rechtsnachfolger des Kaiserreiches, viel mehr ist die illegale [BRD] Rechtsnachfolger der Weimarer Republik [ROTHSCHILDS] – das ergibt sich aus der Grenzziehung des [GRUNDGESETZES].
Die Gebietskörperschaften des Kaisers sind kein [BUNDES]-Eigentum und auch nicht pfändbar, weil der Kaiser nie Krieg geführt hat, außer seine Bündnisverpflichtungen zu [ÖSTERREICH] zu erfüllen. Mehr hat er nicht gemacht. Die Weimarer Republik ist von [ROTHSCHILD] illegal gegründeter Feindstaat zum Kaiserreich und von dort kann NIEMALS ein Reichsverweser kommen. Die feindliche Übernahme ist mit Hilfe des Notstandsrecht des Kaisers nicht möglich.
Die [BRD] kann also m a x i m a l unter Vortäuschung einer kaiserlichen Wahl in die Rechte und Pflichten eines Notstandsleiters eintreten. Das heißt: sie hat keine [AMT]sgewalt, sondern nur das Recht der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für den [STAAT]. Die einzige “Gefahr” ist der Kampf gegen ein selbst erzeugtes “Rechts”, also gegen sich selbst, denn im Kaiserreich gab es kein “Rechts”, gab es keine Parteien und kein Frauenwahlrecht und kein Wahlrecht unter 25 – folglich sind sie n i e Reichsverweser gewesen und ein Entlastung des Notstandsleiters kann n i e passieren, n i e rechtens werden, weil erst ein neuer Reichsverweser durch das Volks gewählt werden muss und dieser erteilt keine Entlastung, also haftet der Notstandsleiter privat unbeschränkt ohne Privatinsolvenz – aus die Maus. Der feuchte Traum der rot-grünen Koalition ist also, wie sie selbst sagen: daß Frankreich bis zur Elbe reicht und auf der anderen Seite Polen ist. Das funktioniert aber nicht, wenn kein Krieg kommt.
Warum?
Frankreich übt das aktive Mandat der Ex-DDR vom zaristischen Russland aus – wichtig – nicht von der
Sowjetunion! – aber eben auch unter der Maßgabe der Einhaltung rechtstaatlicher Verhältnisse und diese haben wir nicht. Aus diesen Grund funktioniert die Anfechtung der Staatsangehörigkeit nach [GG Artikel 116(1)] und gültig der [ZPO] bei der Wahlprüfung, was die [DPFW.EU] gegenüber dem [BUNDESWAHLLEITER] anlässlich der Europawahl vorgetragen und eingefordert hatte.
Der [BUNDESWAHLAUSSCHUSS] ist nämlich gegenüber sich selbst befangen – deswegen haben sowohl der [BUNDESWAHLLEITER], als auch der [VERFASSUNGSRICHTER] gegen das [WAHLGESETZ] verstoßen, welches die [ZPO] für das Verfahren festschreibt – siehe illegale, zwangsvollstreckte [WAHLGESETZGEBUNG] der [BRD].
Wer Bescheid weiß, hat auch im Hinterkopf, dass der Einigungsvertrag 1991 wieder a u f g e h o b e n wurde. Die [BRD] greift über das französische Mandat auf die Ex-DDR i n d i r e k t zu, weil die Ex- DDR sich nicht wehren kann und nicht weiß, dass sie nach Abzug der sowjetischen!!! Truppen bereits im Notstandsrecht des kaiserlichen Staates steht, aber dieses Recht nicht einfordern kann – sonst wäre das Spiel sofort aus.
WICHTIG: Die Ex-DDR hat juristisch immer noch die D-Mark, aber es gibt niemanden, der sie austeilt.
MERKE: Die Verträge der Volkskammer zur Einführung der D-Mark haben bis heute v o l l e Gültigkeit.
Die Volkskammer wurde n i c h t aufgelöst weil dazu ein V o l k s e n t s c h e i d nötig wäre (Die ehemalige DDR verfügte über eine souveräne Verfassung, ein Grund der Auflösung dieses Staates). Ebenso wurde die Volksarmee und die Volkspolizei n i e aufgelöst. Aus diesem Grund hatte man Panik vor dem DPHW (Deutsches Polizei Hilfswerk), welches die Rechtsgrundlagen der Volkspolizei genutzt hat - das ist möglich! Man hat also einfach nicht wieder zur Volkskammer eingeladen, um neu zu wählen und den Leuten erzählt, sie seien seit 1990 Teil der [BRD] – das ist eine grandiose Lüge des großen Planers.
Die [BUNDESREPUBLIK] hat auch nur Zugriff auf PERSONEN, die freiwillig einen [PERSONALAUSWEIS] haben, nicht auf Menschen. Sie täuschen also ihr eigenes Wachpersonal über den rechtlichen Status der Bewohner der Ex-DDR zum Stichtag 18.07.1990, 00:00 Uhr, bis heute vor. Glaubt ihr ernsthaft, dass die Polen und Weißrussen die angebotene D-Mark per 15. April 2015 ablehnen werden und ebenso das Recht ablehnen, die Goldreserven des Kaiserreiches zurückzufordern – die sind doch nicht blöd! Ebenso wird Putin es nicht versäumen, die DDR aufzuklären, sobald das Mandat Frankreichs gelöscht wird und er wird auch eine Schutztruppe in die Ostsee entsenden (Vermutungen des Autors!), soviel ist sicher, weil das Deutsche Reich mit Russland bereits einen Friedensvertrag hat – den Friedensvertrag von Brest Litowsk.
Wir werden es spätestens morgen sehen. Hier der Link zum Original:
http://www.schauungen.de/forum/index.php?mode=thread&id=27421
Quelle: https://nebadonia.wordpress.com/2015/04/15/kurzinfos-links-leserhinweise-kommentare-100/
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