2018-06-10

Schweizer Initiative will Konzerne für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich machen


Vielleicht geht es Nestlé doch bald an den Kragen, denn ausgerechnet in der Schweiz hat sich die sogenannte »Konzernverantwortungsinitiative« gegründet. Sie besteht aus zahlreichen Schweizer Persönlichkeiten und vielen Akademikern sowie Unternehmern, die ihren Job verantwortungsvoll ausführen möchten. Ziel ist es, weltweite Menschrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Großunternehmen aus der Schweiz zu unterbinden.

Kleine und mittlere Unternehmen sind weitgehend ausgenommen

Die Initiative pocht darauf, dass international agierende Schweizer Konzerne für ihre Vergehen mit sehr viel schärferen Konsequenzen rechnen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen weitgehend ausgenommen bleiben, es sei denn, sie betätigen sich in einem sogenannten »Hochrisikobereich« wie dem Handel mit Diamanten. Doch etwa 1.500 Unternehmen fallen genau ins Raster, ihnen soll es demnächst an den Kragen gehen, wenn sie gewisse Standards nicht einhalten. Kinderarbeit gehört zu den Ausschlusskriterien, ebenso wie die Verschmutzung des Trinkwassers und natürlich Zwangsarbeit.

Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht schützt vor Strafe

Die zivilrechtliche Haftung bezieht sich auch auf die von den Schweizer Konzernen kontrollierten Unternehmen in anderen Ländern: Wer also Kakao von Kakaoplantagen anbietet, die durch Kinderarbeit betrieben werden, soll eine empfindliche Strafe erhalten. Und nicht nur das: Das Großunternehmen muss im Anschluss über die bestehenden Probleme öffentlich berichten und auch Zeugnis über die nun getroffenen vorbeugenden Maßnahmen ablegen. Hat der Konzern allerdings vorher seine Sorgfaltsüberprüfungspflicht erfüllt und kann dies nachweisen, so befreit es sich aus der Haftung. Auf diese Weise möchte die Initiative Fairness walten lassen, schließlich könnte auch ein Großkonzern hinter seinem Rücken von anderen, kleineren Unternehmen getäuscht oder betrogen werden.

Wird Nestlés Wasserverwertungspraxis endlich rechtlich angreifbar?

Eine Menschenrechtsverletzung muss laut der Initiative durch eines der betroffenen Opfer nachgewiesen werden. Sowohl der Schaden selbst als auch die direkte kausale Verbindung zum handelnden Unternehmen sind dabei zu belegen. Ein Schweizer Zivilgericht entscheidet, ob die Klage zugelassen wird, und verlangt von dem Konzern einen Nachweis, ob er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ob Nestlés Wasserverwertungspraxis damit auch endlich rechtlich angreifbar wäre, lässt sich nur vermuten. Doch die Hoffnung besteht in jedem Fall.

Quelle: konzern-initiative.ch

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https://www.trendsderzukunft.de/initiative-will-konzerne-fuer-menschenrechtsverletzungen-verantwortlich-machen/

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