2020-05-03

IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND – SCHRITTE EINGELEITET, UM DAS ENTSPRECHENDE GESETZ AM 15. MAI ZU VERABSCHIEDEN! WAS KÖNNEN WIR TUN?


Die von offizieller Seite verbreiteten Informationen in Bezug auf den Coronavirus und die seit Wochen auferlegten Massnahmen führen nicht nur zu Unsicherheit und teilweise sogar Angst in der Bevölkerung, sondern wecken zunehmend auch Zweifel an der Richtigkeit sowie Widerstand.

Wir haben bereits über Fachleute berichtet, die die offizielle Berichterstattung anzweifeln und die Aufhebung oder zumindest eine partielle Rücknahme der Bestimmungen fordern. (hier, hier, hier und hier)

Die aktuelle Situation ist ständiger und vor allem schneller Entwicklung unterworfen, was bedeutet, dass der Blick für bedeutungsvolle „Nebenschauplätze“ verloren gehen kann.

IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND KANN AM 15. MAI REALITÄT WERDEN

Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten. Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten. Zuschrift einer Leserin: Wir müssen wachsam sein. Sie schieben nach im ISFG. Bedenkt bitte Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) ist schon eingeschränkt.

Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet.

Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens: Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschliessen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten. Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten. Besonders weise ich auf die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) hin:

§ 28 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmassnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmassnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Massnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Massnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Massnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann verliert seine Grundrechte.
Das ist die ultimative Impfpflicht. Diese soll am 15.5.2020, also bereits in 2 Wochen !!! verabschiedet werden.

Quelle

Hier findet ihr das vollständige Dokument, auf das sich der obenstehende Text bezieht. Es wurde auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht.

Dieses kurze Video zeigt, wie ihr auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu obenstehendem Dokument kommen könnt und liefert eine kurze Interpretation der Bedeutung.


EIN ANWALT WILL DIES VERHINDERN UND AUCH WIR KÖNNEN DABEI MITHELFEN

Öffentliche Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde gegen faktische Impfpflicht

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.

Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschliessen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten [158. Sitzung, TOP 16, 12:20 Uhr].

Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.

Besonders hervorzuheben ist die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):

§ 28 wird wie folgt geändert (Zitat):

„a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmassnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmassnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Massnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Massnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Massnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollen auch weiterhin in Namen der „Volksgesundheit“ massiv eingeschränkt werden können.

Deutlicher geht es nicht, das ist die ultimative Impfpflicht.

Gegen diese Regelung werde ich definitiv vor das BVerfG ziehen. Zudem werde ich jetzt auch – mit mehreren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam – prüfen, ob und wie dieser Impfzwang strafrechtlich zu prüfen ist.

Viele kennen mich schon wegen meiner Normenkontrollverfahren gegen die Maskenpflicht vor den OVGs von NRW, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, siehe: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/

Wer (auch) diese Verfassungsbeschwerde, die mit sehr viel Arbeit verbunden sein wird, in irgendeiner Form unterstützen möchte, der kann mich gerne – dann aber bitte nur per Mail – kontaktieren:

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kontakt/

An dieser Stelle erlaube ich mir die Empfehlung, dass auch Sie sich im Interesse aller über Gefahren der 5. Generation der Mobilfunktechnik (5G) informieren, siehe: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/

Quelle

Uns bleiben weniger als zwei Wochen, um das zu verhindern! Was können wir (als Einzelperson) tun?

Der erste Schritt ist, die Information so vielen Menschen wie möglich zukommen zu lassen. Nur derjenige, der informiert ist, kann auch sein „Nicht-Einverständnis“ zum Ausdruck bringen. Ein gesetzlicher auferlegter Impfzwang betrifft die ganze Bevölkerung, also sollten im Vorfeld auch so viele wie möglich darüber informiert werden.

Weiterhin könnte ihr den Anwalt Wilfried Schmitz (siehe oben) unterstützen – wie, erfahrt ihr, indem ihr euch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse wendet.

Eventuell gibt es bei euch vor Ort Möglichkeiten, an Aktionen teilzunehmen, die der Einführung der Impfpflicht (oder anderen Massnahmen, denen ihr nicht zustimmt) öffentlich widersprechen sollen.
Bitte teilt mit uns allen in den Kommentaren, wenn ihr von solchen Aktionen wisst oder weitere Ideen habt.

Aufgrund der rasanten Geschwindigkeit, mit der sich die aktuelle Lage kontinuierlich verändert, kann es zu den bei uns veröffentlichten Artikeln bereits Neuigkeiten oder Änderungen geben, bis ihr dazu kommt, diese zu lesen. Deswegen empfehlen wir, zusätzlich und regelmässig unabhängige alternative Medienkanäle zu lesen, wenn ihr auf einem möglichst aktuellen Informationsstand sein wollt.

Wir können Eva Herman Offiziell auf Telegram bzw. die Beiträge der Wissensmanufaktur empfehlen. Auch KenFM beweist grosses Engagement im friedlichen Widerstand, beispielsweise durch Meditation für das Grundgesetz.

Ferner würden wir uns freuen, wenn ihr die Kommentarfunktion in unseren Artikeln nutzt, um weitere Kanäle zu empfehlen und auch aktuelle Informationen zu teilen.

EIN DANK AN ALLE, DIE SICH IN DIESER ZEIT FÜR UNS EINSETZEN

Hier ist noch eine Lobeshymne einer jungen Dame an alle Aufklärer in der Corona-Zeit, die Whistleblower ermutigen soll, auszupacken.

Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen!


Bleibt trotz allem in eurer Mitte, sammelt Informationen, gebt die weiter, tut, was euch selbst konkret für angemessen erscheint, visualisiert eine positive Zukunft.

1 Kommentar:

  1. Diese Eile deshalb weil immer Mehr Bürger,immer Mehr Menschen, aufwachen,hinterfragen was dieser ganze Unsinn soll der mit CO19 zusammen hängt.
    Von Anfang an war klar gewesen was für ein perfides Spiel Merkel und Ihre Schosshunde im Schilde führen.
    Ganz besonders dieser "Dorsten" aus der Berliner Charitè.
    Der Haus-Virologe Deutscher Politiker.
    Diese Impfung erscheint nicht ratsam.
    Nicht ratsam weil nur gegen "Einen Stamm" geimpft werden kann?!
    Nicht ratsam weil viele annehmen,das mit dieser Impfung gleichsam ein Chip implantiert wird.
    666 lässt grüßen.
    Es ist meine alleinige Angelegenheit mich Impfen zu lassen oder, nicht Impfen zu lassen.
    Auch ist mittlerweile auch herausgekommen,das Merkel und Bill Gates in (engen) Kontakt stehen.
    Seit vorsichtig bezüglich dieser durch Gesetz verordneten Impfung.
    Seit vorsichtig.
    Denkt an Eure Kinder,denkt auch daran,das Eure Kinder euch brauchen.
    Glaubt nicht was man Euch über CO19 auftischt.
    Hier läuft ein ganz mieses Spiel gegen das Deutsche Volk.



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