2022-10-20

Pentagon und US-Geheimdienste müssen bis 31. Oktober neuen UFO-Bericht vorlegen



Washington (USA) – Mit seiner Unterschrift unter den „National Defense Authorization Act“ (NDAA‘22) und damit die Gesetzesgrundlage für den US-Verteidigungshaushalt 2022, hatte US-Präsident Joe Biden am 27. Dezember 2021 auch eine neue Gesetzesgrundlage und Aufgaben für das UFO-Untersuchungsbüro des Verteidigungsministeriums ratifiziert. Unter anderem fordert der NDAA’22 auch die Vorlage eines neuen UFO-Berichts der US-Geheimdienste bis spätestens 31. Oktober 2022.

Laut dem am 27. Dezember 2021 ratifizierten Gesetzestext hatte das Pentagon in Abstimmung mit der Direktorin der US-Geheimdienste (Director of National Intelligence, DNI) Avril Haines zunächst bis Ende Juni (25. Juni) 2022 Zeit, die bis dahin tätige UFO-Untersuchungseinheit „UAPTF“ (Unidentified Aerial Phenomena Task Force“ bzw. deren Nachfolgeorganisation, die unaussprechliche “Airborne Object Identification and Management Synchronization Group” (AOIMSG) in eine neue Behörde bzw. ein Untersuchungsbüro des Pentagon zur wissenschaftlichen Untersuchung von UFO- bzw. UAP-Sichtungen umzuwandeln (…GreWi berichtete).

Diesem Schritt kam das US-Verteidigung mit der Umformierung der AOIMSG in die seither aktive „All-Domain Anomaly Resolution Office“ (AARO) zum 21. Juli 2022 (also kurz vor Ablauf der im NDAA gesetzten Frist) nach (…GreWi berichtete).

Zudem fordert der NDAA‘22, dass die neue Behörde, also das AARO, bereits spätestens zum 31. Oktober 2022 (und in der Folge jährlich zu spätestens diesem Termin) den zuständigen Ausschüssen im US-Kongress einen unklassifizierten (also mehr oder weniger öffentlich zugänglichen) Bericht vorlegt. Einschränkend erlaubt aber auch die Gesetzesvorlage für 2022 einen klassifizierten (also geheimen) Anhang – ähnlich also, wie man es bereits vom ersten UFO-Bericht zu den Ergebnissen der UAPTF im Juni 2021 gesehen hatte (…GreWi berichtete).

Dieser Bericht muss folgendes beinhalten:

– Eine Analyse von Daten und Aufklärungsinformationen zu den eingegangenen UAP-Sichtungsberichten.

– Eine Beurteilung und Bewertung dieser Vorfälle.

– Einen Bericht über die Fortschritte der ebenfalls vom Gesetz geforderten Zusammenarbeit mit „befreundeten und alliierten Partnern“.

Darüber hinaus soll der Bericht den Kongress über die Fortschritte bei den Bemühungen unterrichten, „ein UAP bzw. UFO zu erbeuten und/oder dessen Technologie selbst zu nutzen.“ Ebenfalls beinhalten müssen dieser und die folgenden jährlichen Berichte eine Zusammenfassung „möglicher gesundheitlicher Auswirkungen und Einschränkungen von UAP-Zeugen“, sowie eine Mengenangabe der eingegangenen Sichtungsberichte und eine „Aufschlüsselung dieser in Sichtungen über zivilem, militärischen und nuklearen Anlagen und Gebieten.“

Hintergrund: Ist auch Deutschland an den UFO-Untersuchungen der AARO beteiligt?

Bis heute gibt es weder von deutscher als von US-amerikanischer Seite Informationen darüber, ob auch bundesdeutsche Behörden und Regierungseinrichtungen, etwa Geheimdienste, Ministerien oder Abteilungen der Bundeswehr zu den „befreundeten und alliierten Partnern“ zählen und sich damit an den laufenden UFO-/UAP-Untersuchungen der USA aktiv beteiligen.

Erst im Dezember 2021 hatte GreWi-Herausgeber Andreas Müller beim Verteidigungsministerium eine entsprechende Anfrage gestellt und darauf zunächst die auf die eigentliche Frage (nach einer deutschen Beteiligung an den UFO-Untersuchungen der USA) ausweichende Antwort erhalten, dass man „Entwicklungen und Entscheidungen anderer Nationen grundsätzlich nicht kommentiert“. In einer weiteren Antwort auf die Frage nach einer aktuellen bundesdeutschen Position in Sachen UFOs/UAP erklärte dann ein Verteidigungssprecher lediglich:

„In meiner Position als Sprecher Luftwaffe im BMVg kann ich lediglich für Belange des BMVg sprechen und nicht eine von Ihnen erfragte bundesdeutsche Position erörtern.

Für den Geschäftsbereich des BMVg kann ich mitteilen, dass wir die an uns gestellten Aufgaben in den Themenfeldern „Luftraum“ und „Weltraum“ 24/7 und an 365 Tagen im Jahr wahrnehmen. Dies beinhaltet auch die Identifikation und Analyse anfänglich ungeklärter Beobachtungen, auch um Gefahren für Luft- und Raumfahrt abzuwenden. Die ressortübergreifenden Strukturen und Verfahren diesbezüglich sind Ihnen bekannt (siehe Antworten von X an Sie). Da sich auch die anfänglich ungeklärten Beobachtungen im Rahmen der Analyse als erklärbar erweisen (z.B. als Lichtspiegelungen, Wetterereignisse wie Wolkenstrukturen, Weltraumschrott/-wetter ), ergibt sich seitens BMVg kein Grund für eine Thematisierung UAP/UFO.“ (…Grewi berichtete)

Zu einer ähnlichen Anfrage nach einer Beteiligung deutscher Stellen an den UFO-Untersuchungen des Pentagons lag bis zum Redaktionsschluss dieser Meldung noch keine Antwort aus den USA vor.

Einen umfassenden Einblick über den politischen Umgang mit dem UFO-Phänomen in Deutschland liefert das im Oktober 2021 erschienene 552-Seiten umfassende Buch von Andreas Müller „Deutschlands UFO-Akten“ (siehe Amazon-Link links).

Folgen das Pentagon und die US-Geheimdienste ihrem eigenen Beispiel, so dürfte mit der Vorlage des neuen UFO- bzw. UAP-Berichts nicht oder nur knapp vor dem 31. Oktober 2022 zu rechnen sein. Als Ende 2020 erstmals per Gesetzgebung ein UFO-Bericht der Geheimdienste binnen 180 Tagen gefordert wurde, wurde dieser haargenau nach Ablauf der angesetzten 180 Tage am 25. Juni 2021 ohne weitere Vorankündigung veröffentlicht (…GreWi berichtete). Auch in diesem Jahr ist damit zu rechnen, dass der Bericht nicht vor dem Stichtag vorgelegt werden wird – ein Datum, dass heuer mit Halloween zusammenfällt.

Aufgrund des heurigen Stichdatums spekulieren einige Beobachter in den USA bereits, dass die Veröffentlichung des neuen UFO-/UAP-Berichts der US-Geheimdienste in diesem Jahr für die sogenannte „October Surprise“, also die Oktober-Überraschung vor den anstehen den Midterm Elections 2022, den Halbzeitwahlen, bei denen in den USA jeweils zur Halbzeit einer Legislaturperiode über die Sitzverteilung im US-Repräsentantenhaus, 35 der im Senat vertretenen 100 Senatoren und in 36 Staaten und 3 Territorien die Gouverneure neu gewählt werden. Die „October Surprise“ bezeichnet im US-Wahlablauf eine überraschende Wendung von politischen Geschehnissen unmittelbar vor den Midterms oder Präsidentschaftswahlen, die dann maßgeblich zur Beeinflussung der Wahl beitragen kann. Ob die Veröffentlichung des neuen UFO-/UAP-Berichts des Pentagons und der US-Geheimdienste eine Woche vor den Midterm-Wahlen ausreichend politische Sprengkraft entfalten kann und wird, bleibt abzuwarten. Der Countdown dazu läuft…

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