In der Sitzung 80 vom letzten Freitag des Ausschuss kam Christiane Ringeisen (Anwältin für Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht) zu Wort und nahm Bezug auf 3G am Arbeitsplatz. Was muss jetzt der einzelne Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber wissen? Und welche Maßnahmen können ergriffen werden?
Immer wieder fällt das Wort "Gefährdungsbeurteilung" in der 80. Sitzung. Erläutert im Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetzes, zu dem ein Arbeitgeber verpflichtet ist und auf dieser Basis der Arbeitnehmer sein Recht auf Leistungsverweigerung in Betracht ziehen. Auch eine Lohnfortzahlung wäre so möglich.
✅ Kanalmitglied werden und exklusive Vorteile erhalten: https://tinyurl.com/5p66wfaw
☕ Eure eigene Kaffee Tasse mit Menthur Logo drauf? Kein Problem. Holt sie euch hier und unterstützt somit den Kanal direkt und einfach und haltet dabei etwas physisches in den Händen. Perfekt für die kommende kalte Jahreszeit! https://tinyurl.com/64we72y2
💬 Quelle: - Original Quelle gelöscht. - Hauptkanal der Quelle https://tinyurl.com/2p8fc5h3 #sitzung80 #3g #arbeitsplatz
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bei Kommentaren bitten wir auf Formulierungen mit Absolutheitsanspruch zu verzichten sowie auf abwertende und verletzende Äußerungen zu Inhalten, Autoren und zu anderen Kommentatoren.
Daher bitte nur von Liebe erschaffene Kommentare. Danke von Herzen, mit Respekt für jede EIGENE Meinung.